عن عائشة رضي الله عنها مرفوعاً: «لا تسبوا الأموات؛ فإنهم قد أفضوا إلى ما قدموا».
[صحيح] - [رواه البخاري]
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Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird vom Propheten überliefert: "Beschimpft die Toten nicht, denn sie sind auf das getroffen, was sie vorausgeschickt haben!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Buchary

Erklärung

Diese Überlieferung belegt, dass es verboten ist die Toten zu beschimpfen und ihre Würde zu verletzen und wertet dieses Verhalten als schlechte Charaktereigenschaft. Die Weisheit des Verbots wird in der Aussage im Rest der Überlieferung erläuert: "... denn sie sind auf das getroffen, was sie vorausgeschickt haben" d. h. sie sind zu dem gekommen, was sie sich durch ihre guten oder schlechten Taten vorbereitet haben. Daher erreicht sie nicht was gesagt wird, es schadet nur denen, die noch leben.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Überlieferung belegt, dass es verboten ist die Toten zu beleidigen. Die allgemeine Formulierung deutet darauf hin, dass es dabei keinen Unterschied macht, ob es sich um Gläubige oder Ungläubige handelt.
  2. Eine Ausnahme für das Verbot die Toten zu beleidigen besteht, wenn ein Nutzen darin besteht ihre Fehler zu erwähnen.
  3. Die Weisheit des Verbots sie zu beleidigen wird in der Überlieferung selbst erwähnt, denn sie sie zu dem gelangt, was sie an Gutem und Schlechten vorausgeschickt haben, daher bringt es einerseits nichts sie zu beleidigen, andererseits verletzt es ihre hinterbliebenen Verwandten.
  4. Der Mensch sollte keine nutzlosen Dinge sagen.