عَنْ مَطَرِ بْنِ عُكَامِسٍ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«إِذَا قَضَى اللَّهُ لِعَبْدٍ أَنْ يَمُوتَ بِأَرْضٍ جَعَلَ لَهُ إِلَيْهَا حَاجَةً».
[صحيح] - [رواه الترمذي] - [سنن الترمذي: 2146]
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Von Matr Ibn 'Ukamis - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wenn Allah für einen Diener bestimmt hat, an einem bestimmten Ort zu sterben, bestimmt Er ihm einen Anlass dazu (dorthin zu gehen).‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Tirmithy] - [Sunan at-Tirmidhi - 2146]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilt mit, dass Allah, wenn Er für jemanden einen Ort zum Sterben als Schicksal festgelegt und für ihn bestimmt hat, an dem er sich nicht befindet, lässt er es ihm notwendig erscheinen, dort hinzugehen und seine Seele wird dann dort genommen.