عَنْ عَبْدِ اللهِ بنِ مَسْعُودٍ رضي الله عنه قال:
سَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: أَيُّ الذَّنْبِ أَعْظَمُ عِنْدَ اللهِ؟ قَالَ: «أَنْ تَجْعَلَ لِلهِ نِدًّا وَهُوَ خَلَقَكَ» قُلْتُ: إِنَّ ذَلِكَ لَعَظِيمٌ، قُلْتُ: ثُمَّ أَيُّ؟ قَالَ: «وَأَنْ تَقْتُلَ وَلَدَكَ؛ تَخَافُ أَنْ يَطْعَمَ مَعَكَ» قُلْتُ: ثُمَّ أَيُّ؟ قَالَ: «أَنْ تُزَانِيَ حَلِيلَةَ جَارِكَ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 4477]
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Von 'Abdullah Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
Ich fragte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - : „Welche Sünde ist bei Allah die größte?“ Er sagte: „Dass du Allah etwas beigesellst, obwohl Er dich erschaffen hat.“ Ich sagte: „Das ist wahrlich gewaltig. Welche dann?“ Er sagte: „Dass du dein Kind tötest, aus Angst, dass es mit dir essen wird.“ Ich sagte: „Welche dann?“ Er sagte: „Dass du Ehebruch mit der Frau deines Nachbarn begehst.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 4477]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wurde nach den größten Sünden gefragt und antwortete: Die größte Sünde ist der große Schirk, dass man Allah einen gleichgestellten Partner oder Ähnliches in Seiner Göttlichkeit, Herrschaft oder Seinen Namen und Eigenschaften beigesellt. Diese Sünde vergibt Allah - erhaben ist Er - nur durch Reue. Wenn jemand in diesem Zustand stirbt, wird er ewig im Höllenfeuer bleiben. Dann folgt das Töten des eigenen Kindes aus Angst, dass es mit einem essen wird. Das Töten einer Seele ist verboten, aber die Sünde wird noch größer, wenn der Getötete ein Verwandter des Mörders ist. Die Sünde wird auch größer, wenn die Absicht des Mörders die Angst ist, dass der Getötete mit ihm an der Versorgung von Allah teilhat. Dann folgt der Ehebruch eines Mannes mit der Frau seines Nachbarn, indem er versucht, die Frau seines Nachbarn zu verführen, bis er Ehebruch mit ihr begeht und sie ihm nachgibt. Ehebruch ist verboten, aber die Sünde wird noch größer, wenn die Ehebrecherin die Frau des Nachbarn ist, zu dessen gute Behandlung, Güte und gute Gesellschaft die (islamische) Gesetzgebung aufgerufen hat.