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عَنْ جَابِرٍ رضي الله عنه قَالَ:
أَتَى النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَجُلٌ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللهِ، مَا الْمُوجِبَتَانِ؟ فَقَالَ: «مَنْ مَاتَ لَا يُشْرِكُ بِاللهِ شَيْئًا دَخَلَ الْجَنَّةَ، وَمَنْ مَاتَ يُشْرِكُ بِاللهِ شَيْئًا دَخَلَ النَّارَ»

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 93]
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Von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
„Ein Mann kam zum Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: ‚O Gesandter Allahs, was sind die beiden Konsequenzen?‘ Er sagte: ‚Wer stirbt und Allah nichts beigesellt, kommt ins Paradies, und wer stirbt und Allah etwas beigesellt, kommt ins Feuer!‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 93]

Erklärung

Ein Mann fragte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, was die beiden Eigenschaften sind, die zur Konsequenz haben, dass man ins Paradies eintritt oder dass man ins Höllenfeuer kommt. Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - antwortete ihm, dass die Eigenschaft, dessen Konsequenz der Eintritt ins Paradies ist, ist, dass man stirbt und Allah allein angebetet und Ihm nichts beigesellt hat. Und dass die Eigenschaft, die zur Konsequenz hat, dass man ins Höllenfeuer kommt, ist, dass man stirbt und Allah einen Partner beigesellt und Ihm etwas gleichgestellt hat in Seiner Göttlichkeit (Uluhiyyah), Seiner Herrschaft (Rububiyyah) und Seinen Namen und Eigenschaften.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Vorzug des „Tauhid“ (d. h. der reine islamische Eingottglauben/Monotheismus) und dass derjenige, der als Gläubiger stirbt und Allah nichts beigesellt, ins Paradies eintritt.
  2. Die Gefahr des „Schirk“ (d. h. Allah etwas beizugesellen) und dass derjenige, der Allah etwas beigesellt, in die Hölle kommt.
  3. Die Sünder unter den Anhängern des islamischen Eingottglaubens unterliegen dem Willen Allahs; wenn Er will, bestraft Er sie, und wenn Er will, vergibt Er ihnen. Am Ende kommen sie jedoch alle ins Paradies.
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