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عن خَوْلَةَ بِنْتَ حَكِيمٍ السُّلَمِيَّةَ قَالتْ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ:
«مَنْ نَزَلَ مَنْزِلًا ثُمَّ قَالَ: أَعُوذُ بِكَلِمَاتِ اللهِ التَّامَّاتِ مِنْ شَرِّ مَا خَلَقَ، لَمْ يَضُرَّهُ شَيْءٌ حَتَّى يَرْتَحِلَ مِنْ مَنْزِلِهِ ذَلِكَ».

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 2708]
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Über Khawlah Bint Hakim As-Sulamiyyah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen:
„Wer sich an einem Ort niederlässt und sagt: 'Ich suche Zuflucht bei den vollkommenen Worten Allahs vor dem Schlechten, das Er erschuf' ("A'udhu bikalimati Allahi At-Tamat min Scharri ma khalaq."), dem wird nichts schlechtes widerfahren, bis er den Ort wieder verlässt.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 2708]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - weist seine Gemeinschaft auf die nützliche Zuflucht und Hilfesuche hin, die jede Gefahr abwehren kann, vor der sich ein Mensch fürchtet, wenn er sich an einem Ort aufhält, sei es auf Reisen, bei einem Ausflug oder anderswo. Er rät dazu, sich mit den Worten Allahs, die in ihrem Vorzug, Segen und Nutzen vollkommen und frei von jedem Fehler und Mangel sind, vor dem Übel aller Geschöpfe, die Böses in sich tragen, zu schützen. Auf diese Weise kann man an dem Ort, an dem man sich aufhält, in Sicherheit sein.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Zufluchtnahme ist eine Form der Anbetung und sie erfolgt entweder bei Allah - erhaben ist Er -, bei Seinen Namen und bei Seinen Eigenschaften.
  2. Es ist zulässig, Zuflucht bei den Worten Allahs zu suchen, da sie eine Seiner Eigenschaften - gepriesen sei Er - ist, im Gegensatz zur Zufluchtnahme bei irgendeinem Geschöpf, die als Beigesellung (Schirk) zählt.
  3. Der Vorzug und der Segen dieses Bittgebets.
  4. Das Schutzsuchen durch das Gedenken (Allahs) ist ein Mittel, um den Diener vor Übeln zu bewahren.
  5. Die Ungültigkeit der Zufluchtnahme bei anderen als Allah, wie bei den Dschinn, Zauberern, Betrügern und anderen.
  6. Dieses Bittgebet ist für denjenigen vorgeschrieben, der sich an einem Ort niederlässt, sei es sesshaft oder reisend.