عن عبد الله بن عمر رضي الله عنهما مرفوعاً: "من حلف بغير الله قد كفر أو أشرك"
[صحيح] - [رواه الترمذي وأبو داود وأحمد]
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Von 'Abdullah bin 'Umar - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Wer bei etwas anderem als Allah schwört, ist damit dem Unglauben oder Schirk - d. h. Allah etwas beizugesellen - verfallen."
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Tirmithy
Der Prophet trifft in dieser Überlieferung eine Aussage, die eigentlich als Verbot gemeint ist; und zwar, dass derjenige, der bei etwas anderem außer Allah - bei etwas Erschaffenem - schwört, damit das, wobei er schwört, Allah beigesellt und Schirk begangen hat und er ist einer Form des Unglaubens gegenüber Allahs verfallen. Denn wenn man bei etwas schwört, verehrt man es und Verehrung gebührt nur Allah allein. Daher darf man nur bei Ihm oder bei einer Seiner Eigenschaften schwören.