عن طارق بن أشيم الأشجعي مرفوعاً: "من قال لا إله إلا الله، وكَفَرَ بما يُعْبَدُ من دون الله حَرُمَ مالُه ودمُه وحِسابُه على الله".
[صحيح] - [رواه مسلم]
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Von Tariq bin Aschaim al-Aschja`y wird vom Propheten überliefert: "Wer "laa Ilaha illa Allah" (es gibt keinen Gott außer Allah) sagt und seinen Unglauben gegenüber allem, was außer Allah angebetet wird, erklärt, dessen Vermögen und Blut ist geschützt und Allah wird mit ihm abrechnen!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von Muslim.
Der Prophet erklärt in dieser Überlieferung, dass einen Menschen zu töten und sein Vermögen zu nehmen erst Haram wird, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens: "laa Ilaha illa Allah" (es gibt keinen Gott außer Allah) zu sagen. Zweitens: Nicht an die Dinge zu glauben, die neben Allah angebetet werden. Ist beides gegeben, muss man von dieser Person aufgrund dessen, was er nach außen hin an den Tag legt, ablassen. Was er in sich geheim hält, überlässt man Allah. Das gilt solange diese Person nichts macht, was die Unverletzlichkeit seines Körpers aufhebt, wie z. B. vom Islam abzufallen, oder seines Vermögens, wie z. B. die Abgabe der Zakah zu verweigern, oder seiner Ehre, wie z. B. seine Schulden nicht zu begleiche, obwohl man dazu in der Lage ist.