عن أبي هريرة رضي الله عنه مرفوعاً: «من قام ليلة القَدْر إيمَانا واحْتِسَابًا غُفِر له ما تَقدم من ذَنْبِه».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Wer die als "Lailatu Al-Qadr" bezeichnete Nacht in Glauben und Hoffnung auf guten Lohn fastet, dem werden seine vorangegangenen Sünden vergeben."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]
In der Überlieferung geht es darum, wie gut es ist in der als "Lailatu Al-Qadr" bezeichneten Nacht zu beten und sie soll dazu motivieren. Denn wer es schafft in der "Lailatu Al-Qadr" zu beten, wobei man an die Dinge glaubt, die über ihre besondere Bedeutung berichtet werden, und sich für seine Taten den Lohn Allahs erhofft und nicht etwa nur gesehen werden will, oder sich erhofft, dass die Leute von einem hören, oder sonst etwas, das nicht damit vereinbar ist aufrichtig nur für Allah allein zu handeln und sich Seinen Lohn zu erhoffen, dem werden all seine kleinen Sünden vergeben. Große Sünden hingegen müssen aufrichtig bereut werden. Das gilt, wenn sie das Recht Allahs betreffen. Betreffen sie hingegen das Recht eines anderen Menschen, muss man die Tat sowohl vor Allah bereuen, als auch sich aus der Schuld der Rechtsverletzung dem Geschädigten gegenüber befreien.