عن جابر رضي الله عنه أن رسول الله صلى الله عليه وسلم قال:
«رَحِمَ اللهُ رَجُلًا سَمْحًا إِذَا بَاعَ، وَإِذَا اشْتَرَى، وَإِذَا اقْتَضَى».
[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 2076]
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Von Jabir wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Allah soll Sich dem erbarmen, der nachsichtig ist, wenn er verkauft und wenn er kauft und wenn er eine Schuld einfordert!"
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 2076]
Der Prophet sprach ein Bittgebet, in dem er um Barmherzigkeit bittet für jeden, der, wenn er etwas verkauft unkompliziert, großzügig und freigiebig ist, Daher sollte er den Käufer nicht mit überhöhten Preisen belasten und ihn mit gutem Benehmen behandeln. Genauso derjenige, der unkompliziert, großzügig und freigiebig ist, wenn er etwas kauft und nicht knausert und den Wert der Ware herabspielt. Und ebenso unkompliziert, großzügig und freigiebig ist, wenn er eine Schuld einfordert, die ihm jemand anderem gegenüber zusteht, sodass er es einem Armen und Bedürftigen nicht schwer macht, sondern vielmehr sanft und nachsichtig sein Recht einfordert und jemandem, der kein Geld hat, Aufschub gewährt.