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عن عمران بن حصين رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
«‌لَيْسَ ‌مِنَّا ‌مَنْ ‌تَطَيَّرَ أَوْ تُطُيِّرَ لَهُ، أَوْ تَكَهَّنَ أَوْ تُكُهِّنَ لَهُ، أَوْ سَحَرَ أَوْ سُحِرَ لَهُ، وَمَنْ عَقَدَ عُقْدَةً، وَمَنْ أَتَى كَاهِنًا فَصَدَّقَهُ بِمَا يَقُولُ فَقَدْ كَفَرَ بِمَا أُنْزِلَ عَلَى مُحَمَّدٍ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ».

[حسن] - [رواه البزار] - [مسند البزار: 3578]
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Von 'Imran Ibn Husayn - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Zu uns gehört nicht, wer in Vögeln ein schlechtes Omen ausmacht oder danach fragt, wer Wahrsagerei betreibt oder sich wahrsagen lässt und wer Zauberei betreibt oder für sich Zauberei betreiben lässt. Und wer einen Knoten knotet und zu einem Wahrsager geht und dem, was er sagt, Glauben schenkt, glaubt damit nicht mehr an das, was Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - offenbart wurde.“

[Verlässlich (Hasan)] - [Überliefert von al-Bazzar] - [Musnad al-Bazzar - 3578]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat denjenigen aus seiner Gemeinschaft, die bestimmte Handlungen ausführen, gedroht, indem er sagte: „Er gehört nicht zu uns.“ Dazu gehören unter anderem:
Erstens: „Wer in Vögeln ein schlechtes Omen ausmacht oder danach fragt.“ Damit ist gemeint, dass man einen Vogel fliegen ließ, bevor man mit einer Arbeit, einer Reise, einem Handel oder dergleichen beginnen wollte. Wenn er nach rechts flog, betrachtete man das als gutes Zeichen und setzte die Absicht fort. Flog er nach links, betrachtete man das als schlechtes Zeichen und brach die Absicht ab. Es ist nicht erlaubt, solche Handlungen selbst zu vollziehen oder andere damit zu beauftragen, und das gilt für jeglichen Aberglauben, sei es durch Geräusche oder sichtbare Zeichen, wie Tiere, Menschen mit Behinderungen, Zahlen, Tage oder andere Dinge.
Zweitens: „Wer Wahrsagerei betreibt oder sich wahrsagen lässt.“ Diejenigen, die behaupten, das verborgene Wissen durch die Sterne oder andere Methoden zu erkennen, oder diejenigen, die zu einem Wahrsager oder ähnlichem gehen, der behauptet verborgenes Wissen zu haben, und dieser Behauptung glauben, haben das abgelehnt, was Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - offenbart wurde.
Drittens: „Wer Zauberei betreibt oder für sich Zauberei betreiben lässt“ Damit sind diejenigen gemeint, die selbst Zauberei ausüben oder jemanden damit beauftragen, Zauberei zu betreiben, um jemandem zu nutzen oder zu schaden, oder die Zauber durch Knotenbinden betreiben, indem sie eine Schnur binden und diese durch das Rezitieren von verbotenen Zaubersprüchen und das Pusten darauf verzaubern.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Es ist verpflichtend, sich auf Allah zu verlassen und an Sein Schicksal und Seine Vorherbestimmung zu glauben. Es ist verboten, sich durch Aberglaube, Pessimismus, Zauberei und Wahrsagerei beeinflussen zu lassen oder solche Praktiken zu erfragen.
  2. Die Behauptung, das Verborgene zu kennen, ist Schirk, der im Widerspruch zum Tauhid steht.
  3. Es ist verboten, Wahrsagern zu glauben und sie aufzusuchen. Dies schließt auch das Lesen vom sogenannten „Hand- und Kaffeesatz“, Horoskopen und das Anschauen solcher Dinge, selbst wenn es nur aus Neugier geschieht, ein.