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عن بعض أزواج النبي صلى الله عليه وسلم عن النبي صلى الله عليه وسلم قال:
«مَنْ أَتَى عَرَّافًا فَسَأَلَهُ عَنْ شَيْءٍ لَمْ تُقْبَلْ لَهُ صَلَاةٌ أَرْبَعِينَ لَيْلَةً».

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 2230]
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Von einigen Ehefrauen des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer einen Wahrsager aufsucht und ihn nach etwas fragt, dessen Gebet wird vierzig Nächte lang nicht angenommen.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 2230]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnt davor, Wahrsager aufzusuchen – ein allgemeiner Begriff für Wahrsager, Sternkundige, Hellseher und ähnliche Personen, die sich auf bestimmte Methoden stützen, und behaupten, dadurch das Verborgene zu erkennen. Allein die Frage nach etwas aus dem Bereich des Verborgenen führt dazu, dass Allah ihm den Lohn seiner Gebete für vierzig Tage vorenthalten wird. Dies ist eine Strafe für diese schwere Sünde und Verfehlung.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das Verbot der Wahrsagerei, des Aufsuchen von Wahrsagern und des Fragen nach dem Verborgenen bei ihnen.
  2. Ein Mensch kann von der Belohnung für seine Gehorsamkeit ausgeschlossen werden als Strafe für seine Sünden.
  3. In die Aussage fallen auch sogenannte Horoskope und das Anschauen solcher Dinge, sowie das Lesen der Hand oder der Tasse – selbst wenn es nur aus Neugier geschieht –, da all dies zur Wahrsagerei gehört und den Anspruch auf Wissen des Verborgenen darstellt.
  4. Wenn dies die Strafe für jemanden ist, der einen Wahrsager aufsucht, wie groß muss dann die Strafe für den Wahrsager selbst sein?
  5. Das Gebet von vierzig Tagen ist gültig und muss nicht nachgeholt werden, aber es bringt keine Belohnung ein.