عن حفصة بنت عمر بن الخطاب رضي الله عنهما عن النبي صلى الله عليه وسلم قال: "من أتَى عرَّافًا فسأله عن شيء، فصدَّقه لم تُقْبَلْ له صلاةٌ أربعينَ يومًا".
[صحيح] - [رواه مسلم]
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Von Hafsah bint `Omar bin al-Chattab wird vom Propheten überliefert, dass er sagte: "Wer zu einem Wahrsager geht, ihn nach etwas fragt und ihm dann Glauben schenkt, dessen Gebet wird für vierzig Tage nicht angenommen."
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von Muslim.

Erklärung

Der Gesandte Allahs teilt uns in dieser Überlieferung mit, dass jemand, wenn er zu irgendeinem Wahrsager geht - also einer Person, die behauptet etwas von den verborgenen Dingen zu kennen - und ihn über etwas von diesen Dingen fragt und auch noch glaubt, was er sagt, für vierzig Tage keinen Lohn für seine Gebete erhalten wird. Das ist eine Strafe für die gewaltige Sünde, die man begangen hat. Glaubt man jedoch an den Wahrsager selbst, ist man vom Glauben das, was Mohammed offenbart wurde, abgefallen, so wie es in einer anderen Überlieferung heißt. Ist das bereits die Strafe, wenn man zu einem Wahrsager geht, wie groß ist dann erst die Strafe für den Wahrsager selbst. Wir nehmen Zuflucht bei Allah davor und bitten Ihn uns zu verschonen.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Es ist verboten zu Wahrsagern zu gehen und sie nach etwas verborgenem zu fragen und ihnen darin Glauben zu schenken und es handelt sich dabei um eine Form des Unglaubens.
  2. Es ist verboten Wahrsagerei zu betreiben und es gehört zu den großen Sünden.
  3. Es ist möglich, dass man fals Strafe für eine Sünde für bestimmte gute Taten keinen Lohn erhält.