عن أبي هريرة رضي الله عنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول:
«حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ خَمْسٌ: رَدُّ السَّلَامِ، وَعِيَادَةُ الْمَرِيضِ، وَاتِّبَاعُ الْجَنَائِزِ، وَإِجَابَةُ الدَّعْوَةِ، وَتَشْمِيتُ الْعَاطِسِ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 1240]
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Von Abu Hurairah wird überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs sagen:
"Die Rechte eines jeden Muslims gegenüber einem anderen Muslim sind fünf: dass er seinen Gruss erwidert, ihn besucht, wenn er krank ist, seinem Beerdigungszug folgt, seine Einladung annimmt und wenn er niest ihm "Yarhamukallah" (Allah soll Sich dir erbarmen) sagt."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 1240]
Der Prophet stellt klar, dass ein Muslime seinem muslimischen Bruder gegenüber bestimmte Rechte hat: Das erste dieser Rechte ist: dass man mit "`alaikum al-Salam" erwidert, wenn jemand einen mit "al-Salamu `alaikum" begrüsst.
Das zweite Recht: Der Krankenbesuch.
Das dritte Recht ist, dass man einem Beerdigungszug vom Haus des Verstorbenen bis zum Ort, an dem das Totengebet verrichtet wird, und von dort bis zum Friedhof folgt und bleibt, bis er beerdigt ist.
Das vierte Recht ist, das man die Einladung annimmt, wenn man zu einem Hochtzeitsmahl oder dergleichen eingeladen wird.
Das fünfte Recht: Das Erwidern auf das Niesen, indem man zu demjenigen, der "Alhamdulillah" (Alles Lob gebührt Allah) gesagt hat, sagt: "Yarhamuk Allah" (Möge Allah dir Barmherzigkeit erweisen). Daraufhin antwortet der Niesende: "Yahdikum Allah wa yuslih balakum" (Möge Allah euch rechtleiten und eure Angelegenheiten ordnen).