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عن عمر بن الخطاب رضي الله عنه مرفوعاً: «إنما الأعمال بِالنيَّات، وإنما لكل امرئ ما نوى، فمن كانت هجرتُه إلى الله ورسوله فهجرتُه إلى الله ورسوله، ومن كانت هجرتُه لدنيا يصيبها أو امرأةٍ ينكِحها فهجرته إلى ما هاجر إليه».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von 'Umar ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Gewiss, die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte. Wer also seine Auswanderung zu Allah und Seinem Gesandten vollzog, dessen Auwanderung ist zu Allah und Seinem Gesandten. Und wer seine Auswanderung für einen Teil des diesseitigen Lebens unternimmt oder für eine Frau, um sie zu heiraten, so ist seine Aussage zu dem, zu dem er ausgewandert ist."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]

Erklärung

Diese Überlieferung hat eine gewaltige Bedeutung. Einige Gelehrten sind sogar der Auffassung, dass sie ein Drittel des Islam ausmacht. Als Gläubiger wird man für seine Absicht belohnt und dafür, in wie weit sie als gut bewertet werden kann. Vollbringt man seine Taten aufrichtig, ausschließlich für Allah, werden sie angenommen, auch wenn sie nur gering sein mögen, soweit sie den als Sunnah bezeichneten Lehren des Propheten entsprechen. Vollbringt man seine Taten hingegen, um dabei gesehen zu werden und nicht aufrichtig für Allah, werden sie nicht angenommen werden, selbst wenn sie noch so gewaltig und noch so viel sein sollten. Jede Tat, bei der man nach etwas anderem als Allah verlangt - gleich ob es eine Frau, Vermögen, Karriere oder eine andere weltliche Angelegenheit ist - wird einem abgewiesen und von Allah nicht angenommen, da die beiden Voraussetzungen dafür, dass eine Tat angenommen wird folgende sind: die Tat muss aufrichtig für Allah allein sein und sie muss den Lehren des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - entsprechen.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Man ist dazu angehalten stets aufrichtig zu sein, da Allah nur die Taten annimmt, mit denen man nach Ihm verlangt.
  2. Vollbringt eine rechtsfähige Person Taten, die als gottesdienstliche Handlungen zu verstehen sind, rein gewohnheitsmäßig, bekommt sie keinen Lohn dafür, auch wenn die Tat für sich gesehen als richtig betrachtet werden kann. Lohn erhält man erst, wenn man beabsichtigt sich Allah zu nähern.
  3. Die Auswanderung zu Allah und Seinem Gesandten hat einen besonderen Stellenwert und zählt zu den guten Taten, da man damit beabsichtigt Allah zufrieden zustellen.
  4. Diese Überlieferung ist eine der Überlieferungen, um die sich der gesamte Islam dreht. Daher sagen die Gelehrten: Der Islam dreht sich um zwei Überlieferungen; diese Überlieferung und die Überlieferung von 'Aischah: "Wer eine Tat vollbringt, die nicht unseren Lehren entspricht, von dem wird sie abgewiesen!" Diese Überlieferung ist die Grundlage für die Taten, die man mit dem Herzen vollbringt und damit der Maßstab der inneren Taten. Die Überlieferung von 'Aischah ist hingegen die Grundlage der Taten, die man mit dem Körper vollbringt.
  5. Man muss unterschiedliche gottesdienstliche Handlungen voneinander differenzieren und gottesdienstliche Handlungen von gewöhnlichen Handlungen. Nach außen identische Taten können dabei nur durch die Absicht unterschieden werden.
  6. Eine Tat, der keine Absicht zu Grunde liegt, ist unerheblich, folglich hat sie kein rechtliches Urteil und man wird auch nicht dafür belohnt.
  7. Ist man bei seiner Tat aufrichtig, erhält man, was man sich damit erhofft hat, im Hinblick darauf, wie die Tat beurteilt wird und auf den Lohn. Die Tat ist folglich richtig und man wird dafür belohnt, wenn alle Voraussetzung der Tat tatsächlich gegeben sind.
  8. Taten werden zu Nichte gemacht, wenn sie nicht aufrichtig für Allah vollbracht werden.
  9. Das Diesseits und seine Gelüste sind wertlos, da er sagte: "... dessen Auswanderung ist für das, um dessen Willen er ausgewandert ist", wobei er das, was jemand der dem Diesseits wegen auswandert erhält, ungenannt lässt. Im Gegensatz zu dem, der zu Allah und Seinem Gesandten auswandert. Bei ihm sagt er ausdrücklich, was er erhält. Das zeugt von guter Ausdrucksweise und starker Rhetorik.