Hadith: „Es gibt kein Gebet, wenn das Essen serviert wird, und auch nicht, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse (den Stuhlgang und das Urinieren) zurückhält.“
Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: „Es gibt kein Gebet, wenn das Essen serviert wird, und auch nicht, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse (den Stuhlgang und das Urinieren) zurückhält.“
الملاحظة
لهذا: فإن الشارع كلمة الشارع مفروض
الشرع
النص المقترح الشرع
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 560]Erklärung
Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot das Gebet, wenn das Essen, nach dem sich das Herz des Betenden sehnt und an dem sein Herz hängt, serviert wird.
Ebenso verbot er das Gebet, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse - das Urinieren und den Stuhlgang - zurückhalten muss, weil das Unterdrücken dieses Schaden einen ablenkt.
الملاحظة
السلام عليكم و رحمة الله و بركاته,,
يوجد خطء في النص المشار اليه و هي ذكر كلمة الشارع و التي من المفترض استبدالها ب (الشرع).
و لكم جزيل الشكر,,,
النص المقترح يؤكِّد هذا الحديث رغبة الشارع في حضور قلب المكلَّف في الصلاة بين يدي ربِّه، ولا يكون ذلك إلا بقطع الشواغل؛ التي يسبب وجودها عدم الطمأنينة والخشوع؛ لهذا: فإن الشرع ينهي عن الصلاة بحضور الطعام الذي تتوق نفس المصلي إليه، ويتعلق قلبه به، وكذلك ينهى عن الصلاة مع مدافعة الأخبثين، -اللذين هما البول والغائط-؛ لانشغال خاطره بمدافعة الأذى.
Die Nutzen aus dem Hadith:
Der Betende sollte alles, was ihn während des Gebets ablenken könnte, vor dem Beginn des Gebets entfernen.