عن عبد الله بن عمرو بن العاص رضي الله عنهما عن النبي صلى الله عليه وسلم قال: «الكبائر: الإشراك بالله، وعُقُوق الوالدين، وقتل النفس، واليمين الغَمُوس».
[صحيح] - [رواه البخاري]
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Abdullah bin 'Amr bin Al-'As - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - berichtet, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Die großen Sünden sind, dass man Allah etwas beigesellt (Schirk), die Eltern schlecht behandelt, einen Menschen tötet, oder einen Meineid leistet!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Buchary

Erklärung

Diese Überlieferung behandelt eine Reihe von Sünden, die als große Sünden beschrieben werden. Sie werden so bezeichnet, da sie für den, der sie begeht und die betroffenen Menschen großen Schaden im Dies- und Jenseits haben. Die erste Sünde ist Allah etwas beizugesellen (Schirk). D. h. Allah gegenüber in den Unglauben (Kufr) zu verfallen, indem mit Ihm zusammen etwas anderes angebetet wird und verkennt wird, dass man seinen Herrn anzubeten hat. Die zweite Sünde ist seine Eltern schlecht zu behandeln. Mit "schlecht behandeln" ist gemeint, dass man mit seinen Eltern oder einem Elternteil so umgeht, dass es nach allgemeinen Sitten und Gebräuchen als verletzend verstanden wird, wie z. B. sie nicht zu respektieren, zu beschimpfen, oder nicht für sie zu sorgen und sich um sie zu kümmern, wenn sie ihre Kinder brauchen. Die dritte Sünde ist einen Menschen zu töten. Gemeint ist ihn widerrechtlich zu töten, wie wenn man ihn z. B. aus Unrecht und im Zuge eines Übergriffs tötet. Nicht gemeint ist jedoch, dass man jemanden zu Recht tötet, wie z. B. bei einer rechtlich anerkannten Vergeltung (Qisas), etc. Das fällt nicht unter diese Überlieferung. Die Überlieferung endet schließlich mit einer Warnung vor dem Meineid. Auf Arabisch wird der Meineind "Al-Yamin Al-Ghamus" genannt. "Ghamus" kommt vom Wort eintauchen, da man durch ihn in die Schuld oder ins Höllenfeuer getaucht wird, weil man wissentlich etwas falsches schwört.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Eine Warnung diese Sünden zu begehen, da es sich bei ihnen um große Sünden handelt.
  2. Es wird erklärt, dass es verschiedene Arten von Schwüren gibt. Einer dieser Schwüre ist der Meineid, der auf Arabisch nach dem Wort "Ghamus" benannt wird, das von "eintauchen" kommt, da er denjenigen, der ihn ablegt ins Höllenfeuer taucht. Es gibt aber auch den gültigen Eid, bei dem man schwört etwas zu machen oder zu unterlassen. Handelt man ihm zuwider, muss man eine Sühneleistung (Kafarah) erbringen. Darüber hinaus gibt es den ungültigen Schwur, bei dem man nicht wirklich die Absicht hat zu schwören und einfach nur so eine Schwurformel ausspricht, wie wenn man z. B. "bei Allah (wallahi) nein" oder "bei Allah (wallahi) doch" sagt.
  3. In dieser Überlieferung werden nur diese vier Sünden genannt, da sie die großen Sünden sind, bei denen man am meisten Schuld auf sich legt und die das größte Verbrechen darstellen. Es ist jedoch nicht gemeint, dass sie die Einzigen sind.