عن أبي هريرة رضي الله عنه مرفوعاً: "اجتنبوا السبع المُوبِقَات، قالوا: يا رسول الله، وما هُنَّ؟ قال: الشركُ بالله، والسحرُ، وقَتْلُ النفسِ التي حَرَّمَ الله إلا بالحق، وأكلُ الرِّبا، وأكلُ مالِ اليتيم، والتَّوَلّي يومَ الزَّحْفِ، وقذفُ المحصناتِ الغَافِلات المؤمنات".
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Abu Hurairah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Meidet die sieben Todsünden!" Sie sagten:" Was sind sie..?" Er sagte: "Allah etwas beizugesellen (Schirk), die Zauberei, ohne Recht jemanden zu töten, bei dem Allah es verboten hat ihn zu töten, Zins zu nehmen, das Vermögen eines Waisen zu veruntreuen, aus der Schlacht zu fliehen und rechtschaffene gläubige Frauen, die sich nichts bewusst sind, der Unzucht zu bezichtigen!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gebietet seiner Glaubensgemeinschaft sich von sieben Verbrechen fernzuhalten, die einen ins Verderben stürzen. Als er gefragt wurde, was diese sieben seien, erklärte er, dass es der "Schirk" sei - d. h. Allah etwas beizugesellen , indem man ihm irgendetwas gleichstellt, was und wie auch immer es sein mag. Er erwähnt den "Schirk" als erstes, da es die größte aller Sünden ist. Und eine Person zu töten, bei der es Allah verboten hat sie ohne einen von der Scharia anerkannten Grund zu töten, die Zauberei, der Zins, gleich ob man ihn direkt nimmt oder in irgendeiner anderen Art und Weise davon profitiert, das Vermögen eines Kindes, dessen Vater verstorben ist, in irgendeiner Weise zu schädigen, aus einer Schlacht gegen die Ungläubigen zu fliehen und freie, keusche Frauen der Unzucht zu bezichtigen.