عن عائِشَة رضي الله عنها مرفوعاً: «لا صلاة بِحَضرَة طَعَام، وَلا وهو يُدَافِعُه الأَخبَثَان».
[صحيح] - [رواه مسلم]
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Aischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein - berichtete in einer Marfu'-Überlieferung: "Es gibt kein Gebet, wenn das Essen bereitsteht oder man den Gang zur Toilette unterdrückt."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim]
Diese Überlieferung unterstreicht die Bedeutung, die in der Scharia darauf gelegt wird, dass man als rechtskräftige Person im Gebet mit dem Herzen präsent ist, während man vor seinem Herrn steht. Das ist jedoch nur möglich, indem man die Dinge hinter sich lässt, die einen beschäftigen und die kein Gefühl der Ruhe und Ehrfurcht aufkommen lassen, wenn sie vorhanden sind. Daher verbietet die Scharia zu beten, wenn vor demjenigen, der das Gebet verrichten will, Essen steht, das er begehrt und an dem sein Herz hängt. Genause verbietet die Scharia zu beten, wenn man zur Toilette muss, sodass man nicht innerlich damit beschäftigt ist, es zu unterdrücken.