عن عَائِشَةَ رضيَ الله عنها قالت: إِنِّي سمعْتُ رسولَ الله صلى الله عليه وسلم يقول:
«لَا صَلَاةَ بِحَضْرَةِ الطَّعَامِ، وَلَا هُوَ يُدَافِعُهُ الْأَخْبَثَانِ».

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 560]
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Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen:
‚Es gibt kein Gebet, wenn das Essen serviert wird, und auch nicht, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse (den Stuhlgang und das Urinieren) zurückhält.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 560]

Erklärung

Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot das Gebet, wenn das Essen, nach dem die Seele des Betenden verlangt und an dem sein Herz hängt, serviert wird.
Ebenso verbot er das Gebet, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse - das Urinieren und den Stuhlgang - zurückhalten muss, weil das Unterdrücken dieses Schaden einen ablenkt.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Betende sollte alles, was ihn während des Gebets ablenken könnte, vor dem Beginn des Gebets entfernen.
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