عن أنس بن مالك رضي الله عنه عن النبي صلى الله عليه وسلم قال:
«مَنْ نَسِيَ صَلَاةً فَلْيُصَلِّ إِذَا ذَكَرَهَا، لَا كَفَّارَةَ لَهَا إِلَّا ذَلِكَ: {وَأَقِمِ الصَّلاةَ لِذِكْرِي} [طه: 14]».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 597]
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Von Anas Ibn Malik - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer ein Gebet vergisst, soll es beten, sobald er sich daran erinnert. Es gibt keine Sühne dafür außer diesem: ‚Und verrichte das Gebet zu Meinem Gedenken.‘“ [Taha: 14]
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 597]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass jemand, der das Gebet vergessen hat und die Zeit dafür verpasst hat, es nachholen soll, sobald er sich daran erinnert. Es gibt keine Sühne für das Versäumnis, außer dass der Muslim das Gebet bei seiner Erinnerung nachholt [**Alternative: das Gebet nachholt, wenn er sich daran erinnert]. Allah sagt in Seinem edlen Buch: „Und verrichte das Gebet zu Meinem Gedenken.“ [Taha: 14], was bedeutet: Verrichte das vergessene Gebet, wenn du dich daran erinnerst.