عن بريدة بن الحصيب رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : «من تَرَكَ صلاةَ العصرِ فقد حَبِطَ عَمَلُهُ».
[صحيح] - [رواه البخاري]
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Von Buraidah bin al-Husaib wird überliefer, dass er sagte: Der Gesandte Allahs sagte: "Wer das Nachmittags gebet auslässt, hat seine Taten zu Nichte gemacht"!
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Buchary

Erklärung

Die Überlieferungen, die über die Strafe desjenigen sprechen, der vorsätzlich das Nachmittagsgebet nicht betet, sind so viele, dass sie überall bekannt sind. Das Nachmittagsgebet wird speziell erwähnt, da zum einen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass man das Gebet aufgrund der Anstrengungen der täglichen Arbeiten verspäten könnte, zum anderen da es zu verpassen schlimmer ist als ein anderes Gebet, da es das sogenannte "mittlere Gebet" (al-Salah al-Wusta) ist, von dem in folgendem Koranvers speziell erwähnt wurde, dass man besonders darauf zu achten hat es einzuhalten: "Haltet die Gebete ein und (besonders) das mittlere Gebet (al-Salah al-Wusta)!" (al-Baqarah: 2/ 238). Die darauf folgende Strafe ist, dass alle Taten desjenigen, der es nicht betet, zu Nichte gemacht werden, indem man den Lohn dafür verliert. Teilweise wird jedoch auch vertreten, dass mit "es nicht zu beten" gemeint ist, wenn man es für erlaubt hält es nicht zu beten, oder abstreitet, dass es eine Pflicht ist. In diesem Fall würde "die Taten zu Nichte zu machen" bedeuten, dass es eine Form des Unglaubens (Kufr) ist. Daher begründen einige Gelehrte mit dieser Überlieferung, dass derjenige, der das Nachmittagsgebet nicht betet ein Ungläubiger ist, da die Taten nur zur Nichte gemacht werden, wenn man vom Islam abfällt (Riddah). Manche sagen auch, dass das nur eine Art der Abschreckung ist und gemeint ist: für den, der es nicht betet, ist es so, als würden alle seine Taten zur Nichte gemacht. Das zeigt speziell die besonderen Bedeutung des Nachmittagsgebets, bei dem die Taten desjenigen, der es nicht betet zur Nichte gemacht wertden, da es so eine gewaltige Bedeutung hat.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Man wird dazu angehalten darauf zu achten das Nachmittagsgebet in seiner festgelegten Zeit zu beten.
  2. Die Schwere des Vergehens das Gebet nicht zu beten, v. a. das Nachmittagsgebet.
  3. Wer das Nachmittagsgebet vorsätzlich nicht betet, macht damit den Lohn für seine Taten zur Nichte. Die Bedingung des "Vorsatzes" wurde in einer anderen authentischen Version überliefert , in der es heißt: "vorsätzlich".
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