عن أبي هُريرة رضي الله عنه مرفوعًا: «إذا قلتَ لصاحبك: أَنْصِتْ يوم الجمعة والإمام يَخْطُبُ، فقد لَغَوْتَ».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete in einer Marfu'-Überlieferung (, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte): "Sagst du am Freitag während der Imam predigt zu deinem Gefährten: "Schweig und hör zu!" hast du unnötig gesprochen!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert

Erklärung

Zu den wichtigsten Riten des Freitagsgebets gehören die beiden Predigten, die dazu dienen die Leute zu ermahnen und anzuleiten. Zu den Dingen, zu denen man als Zuhörer verpflichtet ist, gehört dem Prediger still zu zuhören, um über die Ermahnung nachzudenken. Daher hat der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gemahnt nicht zu sprechen, auch wenn es nur wenige Worte sind, wie z. B. zu seinem Gefährten zu sagen: "Hör doch zu!" Wer also während der Predigt spricht, hat etwas unnötiges getan und sich damit den Nutzen des Freitagsgebets versagt, da er etwas getan hat, was ihn und andere vom Hören der Freitagspredigt abhält.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Es ist verpflichtend, dem Prediger am Freitag still zuzuhören und die Gelehrten sind sich über die Pflicht dessen einig.
  2. Es ist verboten zu sprechen während man der Freitagspredigt lauscht. Das ist (in) der Situation nicht angemessen, selbst wenn man eigentlich nur etwas schlechtes unterbinden, einen Gruß erwidern oder jemandem, der geniest hat "Yarhamukallah" sagen möchte, sowie alles, bei dem man andere anspricht.
  3. Ausgenommen ist, wenn man den Prediger anspricht oder der Prediger einen anspricht.
  4. Einige Gelehrten sehen es auch als Ausnahme, wenn man den Prediger nicht hören kann, weil man zu weit weg ist. In diesem Fall sagen sie sollte man nicht ruhig bleiben, sondern die Zeit nutzen, indem man Quran liest oder Allahs gedenkt. Hört man ihn jedoch nicht, weil man taub ist, sollte man diejenigen um einen herum nicht durch lautes Rezitieren ablenken sondern im Stillen lesen.
  5. Die Strafe desjenigen der spricht, ist, dass einem der Vorzug des Freitags verwehrt wird.
  6. Es ist erlaubt zwischen den beiden Predigten zu sprechen.
  7. Wird der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - während der Predigt erwähnt, spricht man die Friedensgrüße für ihn im Stillen aus. Dadurch hat man nach den Überlieferungen gehandelt. Dasselbe gilt für das Sagen von "Amin" bei Bittgebeten.
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