عن أبي مسعود البدري رضي الله عنه مرفوعاً: «إذا أَنْفَقَ الرجلُ على أهله نَفَقَةً يَحْتَسِبُهَا فهي له صَدَقَةٌ».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Abu Mas`ud al-Badry wird vom Propheten überliefert: "Wenn ein Mann seiner Familie etwas von ihrem Unterhalt zahlt und dabei beabsichtigt damit eine gute Tat zu vollbringen, wird es ihm als Almosen angerechnet."
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert
Gibt ein Mann seiner Familie, der gegenüber er zum Unterhalt verpflichtet ist, - wie z. B. seiner Frau oder seinem Kind, oder jemand anderem - etwas und beabsichtigt damit eine gottesdienstliche Handlung zu vollbringen, mit der er sich Allah annähern will, und erhofft sich für das, was er gibt, belohnt zu werden, erhält er für den Unterhalt, den er zahlt, denselben Lohn wie für ein Almosen, das man den Armen oder für sonstige gute Zwecke gibt.