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عن أبي موسى رضي الله عنه أن النبي صلى الله عليه وسلم قال:
«لا نِكَاحَ إِلّا بِوَليٍّ».

[صحيح] - [رواه أبو داود والترمذي وابن ماجه وأحمد] - [سنن أبي داود: 2085]
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Von Abu Musa - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - - [Sunan Abi Dawud - 2085]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass die Ehe einer Frau nur gültig ist, wenn ein Vormund den Ehevertrag abschließt.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Vormund ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe. Wenn die Ehe ohne Vormund geschlossen wird oder wenn die Frau sich selbst verheiratet, ist die Ehe ungültig.
  2. Der Vormund ist der nächstverwandte Mann der Frau, daher darf kein entfernterer Vormund die Ehe schließen, solange ein näherer Verwandter vorhanden ist.
  3. Für den Vormund sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Das Reifealter, die Männlichkeit, Vernunft in der Kenntnis über die ehelichen Nutzen und die Übereinstimmung im Glauben (Islam) zwischen dem Vormund und der Frau, für die er verantwortlich ist. Wer diese Eigenschaften nicht erfüllt, ist nicht für die Vormundschaft zur Eheschließung geeignet.
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