عن أبي هريرة رضي الله عنه مرفوعاً: «من كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليقل خيرًا أو ليصْمُت، ومن كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليُكْرِم جارَه، ومن كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليكرم ضَيْفَه».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Wer an Allah und den letzten Tag glaubt, soll gutes sprechen oder schweigen und wer an Allah und den letzten Tag glaubt, soll seinen Nachbarn ehren und wer an Allah und den letzten Tag glaubt, soll seinen Gast ehren!"
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]
Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtet vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm einige allgemeine gesellschaftliche Grundprinzipien. Er sagte: "Wer glaubt". Das ist eine Bedingung deren Folge lautet "soll gutes sprechen oder schweigen". Diese Ausdrucksweise ist als Aufforderung und Ansporn zu verstehen entweder etwas gutes zu sagen, oder zu schweigen, als ob man sagen würde: Wenn du wirklich an Allah und den letzten Tag glaubst, dann sag das, was gut ist, oder sei ruhig! "Soll gutes sprechen", indem man z. B. etwas sagt, das an sich nicht unbedingt etwas gutes ist, man damit aber die Leute in seiner Gesellschaft erfreut. Das wäre ebenfalls etwas gutes, da es dazu führt, dass man sich in der Gesellschaft wohl fühlt, das Eis bricht und ein Gemeinschaftsgefühl schafft. "Oder schweigen" also ruhig bleiben. "Und wer an Allah und den letzten Tag glaubt, soll seinen Nachbarn ehren", d. h. sein Nachbar im/am Haus. Das Äußerliche ist, dass die Überlieferung auch den Nachbarn auf dem Markt umfasst, wie derjenige, der sein Geschäft neben einem hat. Aber die erste Bedeutung - d. h. dass derjenige gemeint ist, der neben einem wohnt, ist deutlicher daraus zu verstehen und um so näher jemand an einem wohnt, um so größer sind seine Rechte. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - lässt das Wort "ehren" allgemein stehen, indem er sagt "der soll seinen Nachbarn ehren" und nicht etwa z. B.: der soll ihm Geld, Almosen oder Kleidung, etc. geben. Alle Dinge die in der Scharia - d. h. in der islamischen Gesetzgebung - allgemein formuliert werden, werden so verstanden wie es den jeweiligen örtlichen Sitten und Gebräuchen entspricht. Das Ehren ist also keine bestimmte Sache, sonder alles, was von den Menschen als "ehren" verstanden wird. Und das unterscheidet sich von Nachbar zu Nachbar. Einen armen Nachbar ehrt man also z. B. mit einem Brotlab. Einem reichem Nachbarn hingegen reicht das nicht. Ein einfacher Nachbar ist u. U. bereits mit der kleinsten Zuwendung zufrieden. Ein Nachbar aus gehobener Schicht bedarf hingegen mehr. Und "Nachbar" - ist damit derjenige gemeint, der direkt neben einem wohnt, oder derjenige, der auf den selben Markt geht, oder derjenige der einem gegenüber wohnt? Auch dabei gilt, was nach örtlichen Bräuchen üblicherweise darunter verstanden wird.Der "Gast" in der Aussage des Propheten "Wer an Allah und den letzten Tag glaubt, soll seinen Gast ehren" ist derjenige, der einen besucht, wie ein Reisender, der einen besucht. Das ist ein Gast, den man so ehren muss, wie es vor Ort üblich ist. Einige Leute des Wissens - möge Allah mit ihnen barmherzig sein - sagen jedoch, dass man ihn nur auf dem Land - d. h. in kleinen Dörfern - ehren muss; in großen Städten hingegen nicht, da es dort Restaurants und Hotels gibt, an denen man sich niederlassen kann. In kleinen Dörfern hingegen braucht man einen Ort, an dem man Unterschlupf findet. Aus dem Wortlaut der Überlieferung lässt sich jedoch verstehen, dass allgemein gilt: "der soll seinen Gast ehren."