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عن أبي هريرة رضي الله عنه
عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فِيمَا يَحْكِي عَنْ رَبِّهِ عَزَّ وَجَلَّ، قَالَ: «أَذْنَبَ عَبْدٌ ذَنْبًا، فَقَالَ: اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِي ذَنْبِي، فَقَالَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى: أَذْنَبَ عَبْدِي ذَنْبًا، فَعَلِمَ أَنَّ لَهُ رَبًّا يَغْفِرُ الذَّنْبَ، وَيَأْخُذُ بِالذَّنْبِ، ثُمَّ عَادَ فَأَذْنَبَ، فَقَالَ: أَيْ رَبِّ اغْفِرْ لِي ذَنْبِي، فَقَالَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى: عَبْدِي أَذْنَبَ ذَنْبًا، فَعَلِمَ أَنَّ لَهُ رَبًّا يَغْفِرُ الذَّنْبَ، وَيَأْخُذُ بِالذَّنْبِ، ثُمَّ عَادَ فَأَذْنَبَ، فَقَالَ: أَيْ رَبِّ اغْفِرْ لِي ذَنْبِي، فَقَالَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى: أَذْنَبَ عَبْدِي ذَنْبًا، فَعَلِمَ أَنَّ لَهُ رَبًّا يَغْفِرُ الذَّنْبَ، وَيَأْخُذُ بِالذَّنْبِ، اعْمَلْ مَا شِئْتَ فَقَدْ غَفَرْتُ لَكَ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 2758]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert,
dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtete, was sein Herr - mächtig und majestätisch ist Er - sagte: „Ein Diener beging eine Sünde und sagte: ‚O Allah, vergib mir meine Sünde.‘ Da sprach der Segensreiche und Erhabene: ‚Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünden vergibt und wegen der Sünden bestraft.‘ Dann beging der Diener erneut eine Sünde und sagte: ‚O mein Herr, vergib mir meine Sünde.‘ Da sprach der Segensreiche und Erhabene: ‚Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünden vergibt und wegen der Sünden bestraft.‘ Dann beging der Diener erneut eine Sünde und sagte: ‚O mein Herr, vergib mir meine Sünde.‘ Da sprach der Segensreiche und Erhabene: ‚Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünden vergibt und wegen der Sünden bestraft. Tue, was du willst, denn Ich habe dir vergeben.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 2758]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überlieferte von seinem Herrn, dass, wenn ein Diener eine Sünde begeht und dann sagt: „O Allah, vergib mir meine Sünde“, dann spricht Allah: „Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünde vergibt, sodass Er sie bedeckt und darüber darüber hinwegsieht, oder wegen dieser bestraft. Ich habe ihm vergeben.“ Wenn der Diener dann erneut eine Sünde begeht und sagt: „O mein Herr, vergib mir meine Sünde,“ spricht Allah: „Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünde vergibt, sodass Er sie bedeckt und darüber darüber hinwegsieht, oder wegen dieser bestraft. Ich habe Meinem Diener vergeben.“ Dann beging der Diener erneut eine Sünde und sagte: „O mein Herr, vergib mir meine Sünde.“ Da sprach Allah: „Mein Diener hat eine Sünde begangen und weiß, dass er einen Herrn hat, Der die Sünde vergibt, sodass Er sie bedeckt und darüber darüber hinwegsieht, oder wegen dieser bestraft. Ich habe Meinem Diener vergeben. Er kann tun, was er will, solange er immer wenn er eine Sünde begeht, die Sünde verlässt, bereut und sich vornimmt, nicht zurückzukehren. Jedoch überwältigt ihn seien Seele und er fällt erneut in die Sünde. Solange er auf diese Weise fortfährt, dass er sündigt und bereut, werde Ich ihm vergeben, denn die Reue tilgt das, was zuvor war.“

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die weite Barmherzigkeit Allahs gegenüber Seinen Dienern und dass der Mensch, egal wie viele Sünden er begangen hat oder was er getan hat, wenn er bereut und aufrichtig zu Ihm zurückkehrt, Allah ihm verzeiht.
  2. Derjenige, der an Allah - erhaben ist Er - glaubt, hofft auf die Vergebung seines Herrn und fürchtet Seine Strafe. Deshalb eilt er zur Reue und verharrt nicht in der Sünde.
  3. Die Bedingungen für eine korrekte Reue sind: Das Aufhören mit der Sünde, diese zu bereuen und fest entschlossen sein, nicht mehr zur Sünde zurückzukehren. Wenn man Unrecht gegenüber Menschen in Bezug auf (ihren) Besitz, (ihre) Würde oder Seele bereut, kommt eine vierte Bedingung hinzu, nämlich die Wiedergutmachung gegenüber dem Betroffenen oder die Rückgabe seines Rechts.
  4. Die Wichtigkeit des Wissens über Allah, das dem Gläubigen dazu verhilft, sich mit den Angelegenheiten seines Glaubens auszukennen, sodass er bereut, wenn er Fehler begeht und weder die Hoffnung aufgibt noch damit fortfährt.