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عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رضي الله عنهما أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«مَنْ أَكَلَ ثُومًا أَوْ بَصَلًا، فَلْيَعْتَزِلْنَا -أَوْ قَالَ: فَلْيَعْتَزِلْ- مَسْجِدَنَا، وَلْيَقْعُدْ فِي بَيْتِهِ»، وَأَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أُتِيَ بِقِدْرٍ فِيهِ خَضِرَاتٌ مِنْ بُقُولٍ، فَوَجَدَ لَهَا رِيحًا، فَسَأَلَ فَأُخْبِرَ بِمَا فِيهَا مِنَ البُقُولِ، فَقَالَ قَرِّبُوهَا إِلَى بَعْضِ أَصْحَابِهِ كَانَ مَعَهُ، فَلَمَّا رَآهُ كَرِهَ أَكْلَهَا، قَالَ: «كُلْ فَإِنِّي أُنَاجِي مَنْ لاَ تُنَاجِي». ولِمُسْلِمٍ عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللهِ، عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «مَنْ أَكَلَ مِنْ هَذِهِ الْبَقْلَةِ، الثُّومِ - وقَالَ مَرَّةً: مَنْ أَكَلَ الْبَصَلَ وَالثُّومَ وَالْكُرَّاثَ فَلَا يَقْرَبَنَّ مَسْجِدَنَا، فَإِنَّ الْمَلَائِكَةَ تَتَأَذَّى مِمَّا يَتَأَذَّى مِنْهُ بَنُو آدَمَ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 855]
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Von Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer Knoblauch oder Zwiebel gegessen hat, der soll sich von uns fern halten - oder er sagte: „der soll sich von unserer Moschee fern halten“ - und in seinem Haus bleiben.“ Und (er überliefert), dass dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ein Topf gebracht wurde, in dem Gemüse und Kräuter waren. Er nahm einen Geruch daraus wahr und fragte danach. Dann wurden ihm die Kräuter genannt, die darin waren. Da sagte er, dass sie es einem seiner Gefährten geben sollen, der mit ihm war. Als dieser es sah, verabscheute er, es zu essen. Er (der Prophet) sagte: „Iss, denn ich führe vertrauliche Gespräche mit jemandem, mit dem du keine vertrauliche Gespräche führst.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 855]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte demjenigen, der Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hatte, zur Moschee zu kommen, damit er seine Brüder, die zum Gemeinschaftsgebet kommen, nicht durch diesen Geruch stört. Diese Untersagung bezieht sich nur auf das Kommen zur Moschee und nicht auf das Verzehren dieser beiden, da sie zu den erlaubten Speisen gehören. So wurde dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - einst ein Topf mit Gemüse gebracht und als er einen Geruch davon wahrnahm und ihm gesagt wurde, was sich darin befindet, hat er es nicht gegessen und einem seiner Gefährten gegeben, damit er davon isst. Er wollte es jedoch nicht essen, um ihm nachzuahmen. Als er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - dies sah, sagte er: "Iss! Denn ich spreche vertraut mit den Engeln durch die Offenbarung."
So berichtete der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auch, dass die Engel durch unangenehme Gerüche gestört werden, wie die Menschen dadurch gestört werden.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Untersagung zur Moschee zu kommen, wenn man Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch gegessen hat.
  2. Diesen Dingen wird alles hinzugefügt, was einen unangenehmen Geruch hat und die Betenden stört, wie der Geruch von Zigaretten, Tabak usw.
  3. Der Grund der Untersagung (zur Moschee zu kommen) ist der Geruch. Wenn dieser vergeht, da man diese (Dinge) lange gekocht hat o. ä., fällt die Verpöntheit weg.
  4. Es ist für denjenigen, der dazu verpflichtet ist das Gebet in der Moschee zu verrichten, verpönt diese Dinge zu essen, damit er das Gemeinschaftsgebet in der Moschee nicht verpasst. Wenn er es jedoch isst, damit er nicht (zur Moschee) gehen darf, wird es verboten.
  5. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - unterließ es, Knoblauch usw. zu verzehren; nicht weil es verboten ist, sondern weil er zu Jibril - Friede sei auf ihm - spricht.
  6. Die gute Lehrweise des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, da er das Urteil gemeinsam mit der Erklärung des Grunds nannte, damit der Angesprochene Ruhe empfindet, da er die Weisheit dahinter kennt.
  7. Al-Qadi sagte: Die Gelehrten beziehen dies auf alle Versammlungen zum Gebet, auch wenn es nicht in der Moschee ist, wie am Gebetsort für das Festgebet, das Totengebet, und andere Sitzungen der Gottesdienste, des Wissens, des Gedenken Allahs, Festmahle usw. Die Märkte usw. fallen nicht darunter.
  8. Die Gelehrten sagen, dass in diesem Hadith ein Beweis dafür ist, dass es verboten ist, Knoblauch und dergleichen zu essen, um die Moschee zu betreten - selbst wenn sie leer ist - weil sie der Ort der Engel ist, und weil die Überlieferungen dazu allgemein sind.