عن أبي هريرة رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : «مَنْ أَنْظَرَ مُعْسِرا، أو وضع له، أظَلَّهُ الله يوم القيامة تحت ظِل عرشه يوم لا ظِلَّ إلا ظِلُّه».
[صحيح] - [رواه الترمذي والدارمي وأحمد]
المزيــد ...
Von Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Wer jemandem in Zahlungsnot Aufschub gewährt oder ihm etwas nachlässt, wird von Allah am Tag der Auferstehung, an dem es keinen Schatten außer Seinem Schatten gibt, unter dem Schatten Seines Throns beschattet."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Tirmithy - Überliefert von Ahmed - Überliefert von al-Darimy]
Abu Hurairah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Wer jemandem in Zahlungsnot Aufschub gewährt", d. h. einem armen Schuldner Zahlungsaufschub gewährt. Mit Aufschub gewähren ist folglich gemeint die Frist einer Schuld, von der man erwartet, dass sie beglichen wird, herauszuzögern. "..oder ihm etwas nachlässt"; d. h. jemandem etwas von seiner Schuld zu erlassen. In einer Version von Abu Nu'aim heißt es: "oder ihm etwas zu schenken". Als Lohn erhält man dafür folgendes: "(der) wird von Allah am Tag der Auferstehung, (...) unter dem Schatten Seines Throns beschattet" Gemeint ist entweder, man wird tatsächlich im Schatten Seines Throns beschattet oder ins Paradies eingelassen, womit Allah einen vor der Hitze am Tag der Auferstehung schützt. Diesen Lohn erhält man "am Tag, an dem es keinen Schatten außer Seinem Schatten gibt"; d. h. außer dem Schatten Allahs. Derjenige, der einen Schuldaufschub gewährt, verdient das, da er den Schuldner vor sich selbst bevorzugt und ihn von seinen Sorgen befreit. Daher befreit ihn auch Allah von seinen Sorgen, denn das, was man erhält, entspricht dem, was man getan hat.