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عن معقل بن يسار رضي الله عنه مرفوعاً: «ما من عبد يَسْتَرْعِيْهِ الله رَعِيَّةً، يموت يوم يموت، وهو غاشٌّ لِرَعِيَّتِهِ؛ إلا حرَّم الله عليه الجنة».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Ma'qal bin Yasar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Es gibt keinen, den Allah als Hirten über eine Schar von Leuten einsetzt und dann stirbt an dem Tag, an dem er stirbt, und sie betrogen hat, dem Allah das Paradies nicht versagen würde!"
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]

Erklärung

Diese Überlieferung von Maqal bin Yasar ist eine Warnung seine Untergebenen zu hintergehen. Sie besagt: "Es gibt keinen, den Allah als Hirten über eine Schar von Leuten einsetzt": d. h. es ihm überlässt diese Schar zu hüten, indem er ihre Angelegenheiten so regelt, wie es für sie am besten ist und ihm die Zügel in die Hand gibt, um sie zu führen. "Hirte" ist derjenige, der aufpasst und verantwortlich ist für das, was er zu hüten hat, d. h. worauf er aufzupassen hat. "Und stirbt an dem Tag, an dem er stirbt und sie betrogen hat" d. h., dass er sie verraten hat. Und "der Tag, an dem er stirbt" d. h. der Moment, in dem seine Seele austritt und der Zustand, in dem er sich kurz davor befindet, in der Zeit, in der keine Reue mehr von ihm angenommen wird. Denn wer seinen Verrat oder Nachlässigkeit bereut, verdient diese Androhung nicht. Wer in seinem Verantwortungsbereich solch einen Verrat begeht - gleich ob es eine öffentliche oder private Verantwortung ist - dem droht der Wahrhaftige, dem man in allem Glauben schenken muss - Allahs Segen und Frieden auf ihm - mit folgenden Worten: "dem Allah das Paradies nicht versagen würde"; gemeint ist entweder, "wenn er sein Verhalten als erlaubt erklärt", oder "ihm wird versagt gemeinsam mit der ersten Schar in das Paradies einzutreten."

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das ist eine schwere Drohung für alle Verantwortlichen, die sich nicht richtig um ihre Untergebenen kümmern.
  2. Diese Überlieferung gilt nicht nur speziell für den Herrscher und seine Vertreter, sondern allgemein für jeden, dem Allah eine Verantwortung für andere überträgt, wie z. B. für einen Vater oder Schulrektor, etc.
  3. Bereut derjenige, der solch eine Untreue begangen hat, vor seinem Tod, gilt diese Drohung nicht für ihn.
  4. Herrscher werden davor gewarnt mit den Rechten ihrer Untergebenen leichtfertig umzugehen, ihre Angelegenheiten zu vernachlässigen und ihnen ihre Rechte nicht zu gewähren.
  5. Es wird klar gestellt, dass alle Herrscher dazu verpflichtet sind aufrichtig nach dem Wohl ihrer Völker zu streben und dass es demjenigen, der dieser Aufgabe nicht richtig nachkommt, versagt ist gemeinsam mit den Erfolgreichen ins Paradies einzutreten.
  6. Es wird gezeigt welche große Bedeutung dem Herrscher im Islam zusteht.