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عَنْ المُغِيرَةِ رضي الله عنه قَالَ:
كُنْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِي سَفَرٍ، فَأَهْوَيْتُ لِأَنْزِعَ خُفَّيْهِ، فَقَالَ: «دَعْهُمَا، فَإِنِّي أَدْخَلْتُهُمَا طَاهِرَتَيْنِ» فَمَسَحَ عَلَيْهِمَا.

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 206]
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Von Al-Mughirah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
Ich war mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auf einer Reise und ich wollte mich beugen, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Da sagte er: „Lass sie, denn ich habe sie in einem reinen Zustand angezogen.“, und er strich über sie.

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 206]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befand sich auf einer seiner Reisen und verrichtete die rituelle Gebetswaschung. Als er zum Waschen der Füße kam, streckte Al-Mughirah Ibn Schu'bah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - seine Hände aus, um die Ledersocken vom Fuß des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auszuziehen, damit er seine Füße waschen konnte! Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Lass sie und ziehe sie nicht aus, denn ich habe meine Füße in die Ledersocken gesteckt, während ich im Zustand der rituellen Reinheit war.“ Dann strich der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - über seine Ledersocken, anstatt seine Füße zu waschen.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Erlaubnis, über die Ledersocken zu wischen, gilt nur bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu) nach einer kleinen Unreinheit. Bei der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) nach einer großen Unreinheit müssen die Füße gewaschen werden.
  2. Das Streichen erfolgt einmal, indem die nasse Hand über den oberen Teil der Socke geführt wird, ohne den unteren Teil zu berühren.
  3. Die Bedingungen für das Streichen über die Ledersocken sind:
  4. - Sie müssen nach einer vollständigen rituellen Waschung angezogen werden, bei der die Füße mit Wasser gewaschen wurden.
  5. - Die Ledersocken müssen sauber sein und den obligatorischen Bereich des Fußes bedecken.
  6. - Das Streichen darf nur bei einer kleinen Unreinheit erfolgen, nicht bei einer großen Unreinheit (Janabah) oder etwas, das eine rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) erfordert.
  7. - Das Streichen muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit erfolgen, die ein Tag und eine Nacht für Ortsansässige und drei Tage mit den Nächten für Reisende beträgt.
  8. Alles, was die Füße bedeckt, wie Socken und ähnliches, wird den Ledersocken gleichgestellt, und es ist erlaubt, darüber zu wischen.
  9. Der gute Charakter und die Lehrweise des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zeigten sich darin, dass er Al-Mughirah davon abhielt, seine Schuhe auszuziehen, und ihm den Grund dafür erklärte, nämlich, dass er sie im Zustand der rituellen Reinheit angezogen hat, damit er sich beruhigt und die Regelung erlernt.