عن النعمان بن بشير رضي الله عنه قال: سمعت النبي صلى الله عليه وسلم يقول: «إن الحلال بيِّن وإن الحرام بين، وبينهما أمور مُشْتَبِهَاتٌ لا يعلمهن كثير من الناس، فمن اتقى الشُّبُهات فقد اسْتَبْرَأ لدينه وعرضه، ومن وقع في الشبهات وقع في الحرام، كالراعي يرعى حول الحِمى يوشك أن يَرْتَع فيه، ألا وإن لكل مَلِك حِمى، ألا وإن حِمى الله محارمه، ألا وإن في الجسد مُضغة إذا صلحت صلح الجسد كله وإذا فسدت فسد الجسد كله ألا وهي القلب».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von An-Nu'man bin Baschir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: "Die erlaubten Dinge sind klar und die verbotenen Dinge sind klar. Zwischen ihnen gibt es jedoch Angelegenheiten, die nicht deutlich sind und die viele Leute nicht wissen. Wer sich also vor den Dingen hütet, die nicht deutlich sind, bewahrt seine Religion und sein Ansehen. Wer jedoch in diese unklaren Dinge gerät, gerät in das, was verboten ist. Wie ein Hirte, der seine Herde um ein Gebiet herum weiden lässt, das nicht betreten werden darf, sodass es jederzeit sein kann, dass sie aus ihm fressen. Gewiss jeder König hat für sich ein Gebiet reserviert, das nicht betreten werden darf. Gewiss das Gebiet von Allah, das nicht betreten werden darf, sind die Dinge, die Er für verboten erklärt hat. Gewiss im Körper gibt es ein Stück Fleisch, wenn es in Ordnung ist, ist der gesamte Körper in Ordnung und wenn es verdorben ist, ist der gesamte Körper verdorben. Gewiss es ist das Herz!"
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]
Allgemein gilt die Regel, dass die Dinge, die Allah und Sein Gesandter erlauben oder verbieten klar und deutlich sind. Das jedoch, wobei man sich um den Muslim sorgen muss, sind die Dinge, die nicht deutlich sind. Verzichtet man auf diese Dinge, die einem nicht klar sind, verletzt man nicht seine Religion, indem man etwas verbotenes macht, und schützt darüber hinaus seinen Ruf davor, dass die Leute über einen reden, da man sich auf diese zweifelhaften Angelegenheiten einlässt. Wer diese zweifelhaften Angelegenheiten jedoch nicht meidet, setzt sich damit dem aus, in etwas verbotenes zu geraten, oder dass die Leute schlecht über einen sprechen und seinen guten Ruf beschädigen. Der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - vergleicht denjenigen, der sich auf diese zweifelhaften Dinge einlässt, mit einem Hirten, der seine Kamele oder Schafe in der Nähe eines Grundstückes weidet, zu dem der Eigentümer den Zugang verboten hat. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, dass die Tiere dieses Hirten von diesem Grundstück, das nicht betreten werden darf, fressen, da sie in dessen unmittelbarer Nähe sind. Genauso verhält es sich mit einer Person, die etwas zweifelhaftes macht - sie nähert sich dadurch den Dingen, die eindeutig verboten sind und kann damit jederzeit in sie hinein geraten.