عَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«الرَّضَاعَةُ تُحَرِّمُ مَا تُحَرِّمُ الوِلَادَةُ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [الأربعون النووية: 44]
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Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Das Stillen verbietet das, was die Geburt/Verwandtschaft verbietet.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [الأربعون النووية - 44]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlichte, dass das Stillen das (gleiche) verbietet, was (auch) die Geburt und die Verwandtschaft (wie etwa) vom Onkel mütterlicherseits oder väterlicherseits, vom Bruder, usw. verbietet. Ebenso gelten durch das Stillen dieselben Rechtsurteile/Bestimmungen für erlaubt wie die der Geburt (und Verwandtschaft).