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عن عمران بن حصين رضي الله عنه قال: كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ، فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنِ الصَّلَاةِ، فَقَالَ:
«صَلِّ قَائِمًا، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ».

[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 1117]
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Von 'Imran Ibn Husayn - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Ich litt an Hämorrhoiden, also fragte ich den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - über das Gebet, und er sagte:
„Bete im Stehen. Wenn du das nicht kannst, dann im Sitzen. Wenn du das nicht kannst, dann auf der Seite.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 1117]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat klargestellt, dass das Gebet grundsätzlich im Stehen zu verrichten ist, außer wenn man dazu nicht in der Lage ist. In diesem Fall darf man im Sitzen beten. Und wenn man nicht im Sitzen beten kann, darf man auf der Seite liegend beten.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das Gebet wird nicht aufgehoben, solange der Verstand intakt ist. Der Übergang von einer Gebetshaltung zur anderen erfolgt je nach Fähigkeit.
  2. Die Milde und Leichtigkeit des Islam zeigt sich darin, dass der Diener (Allahs) so viel an Gottesdienst verrichtet, wie er kann.
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