عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ الْأَنْصَارِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا:
أَنَّ رَجُلًا سَأَلَ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَقَالَ: أَرَأَيْتَ إِذَا صَلَّيْتُ المَكْتُوبَاتِ، وَصُمْتُ رَمَضَانَ، وَأَحْلَلْتُ الحَلَالَ، وَحَرَّمْتُ الحَرَامَ، وَلَمْ أَزِدْ عَلَى ذَلِكَ شَيْئًا، أَأَدْخُلُ الجَنَّةَ؟ قَالَ: «نَعَمْ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [الأربعون النووية: 22]
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Von Abu 'Abdillah Jabir Ibn 'Abdillah Al-Ansari - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert,
dass ein Mann den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - fragte: „Wenn ich die vorgeschriebenen Gebete verrichte, den (Monat) Ramadan faste, das Erlaubte als erlaubt erkläre und das Verbotene als verboten, und ich dem nichts Weiteres hinzufüge, trete ich dann in den Paradiesgarten ein?“ Er antwortete: „Ja.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [الأربعون النووية - 22]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass jeder ins Paradies kommt, der die fünf Pflichtgebete verrichtet, auch wenn er darüber hinaus keine weiteren freiwilligen Gebete verrichten sollte, und im Ramadan fastet, auch wenn er nicht noch freiwillig fastet, und daran glaubt, dass die Dinge, die erlaubt sind, tatsächlich erlaubt sind und sie daher durchführt, und glaubt, dass die Dinge, die verboten sind, tatsächlich verboten sind und sie daher unterlässt.