عن عبد الله بن عمرو رضي الله عنهما عن النبي صلى الله عليه وسلم قال:
«مَنْ قَتَلَ مُعَاهَدًا لَمْ يَرَحْ رَائِحَةَ الْجَنَّةِ، وَإِنَّ رِيحَهَا تُوجَدُ مِنْ مَسِيرَةِ أَرْبَعِينَ عَامًا».
[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 3166]
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Von 'Abdullah Ibn 'Amr - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer einen Schutzbefohlenen tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen, und wahrlich sein Duft ist bereits aus einer Distanz von vierzig Jahren wahrnehmbar.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 3166]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - weist auf die strenge Warnung hin, dass jemand, der einen Schutzbefohlenen tötet - und dieser ist jemand von den Ungläubigen, der mit einem Schutz- und Sicherheitsabkommen in das Land des Islams eingetreten ist -, den Duft des Paradieses nicht riechen wird, obwohl der Duft bereits aus einer Entfernung von vierzig Jahren wahrnehmbar ist.