عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضيَ اللهُ عنهُما أَنَّ رَسُولَ اللهِ صلى الله عليه وسلم:
نَهَى عَنْ كُلِّ ذِي نَابٍ مِنَ السِّبَاعِ، وَعَنْ كُلِّ ذِي مِخْلَبٍ مِنَ الطَّيْرِ.

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 1934]
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Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm -
den Verzehr aller Raubtiere, die Fangzähne haben, und aller Vögel, die Krallen haben, verbot.

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 1934]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot den Verzehr aller Raubtiere, die mit ihren Fangzähnen jagen, und aller Vögel, die mit ihren Krallen reißen und greifen.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Islam legt Wert auf das Gute in allem, sei es beim Essen, Trinken oder anderen (Dingen).
  2. Grundsätzlich sind alle Lebensmittel erlaubt, außer diejenigen, für deren Verbot es einen Beweis gibt.
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