عن أبي هريرة رضي الله عنه قال:
لَعَنَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الرَّاشِيَ وَالْمُرْتَشِيَ فِي الْحُكْمِ.
[صحيح] - [رواه الترمذي وأحمد] - [سنن الترمذي: 1336]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
„Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verfluchte jenen, der jemanden für ein Urteil besticht, und den, der sich dafür bestechen lässt.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - - [Sunan at-Tirmidhi - 1336]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - rief den Ausschluss und das Entfernen von der Barmherzigkeit Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - für den Bestechenden, den Bestechlichen und den Empfänger von Bestechungsgeldern aus.
Darunter fällt auch das Bestechungsgeld, das an Richter gezahlt wird, damit sie in ihrem Urteil ungerecht werden, um dem Geber auf unrechtmäßige Weise zu seinem Ziel zu verhelfen.