عَنْ أَبِي حُمَيْدٍ أَوْ عَنْ أَبِي أُسَيْدٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«إِذَا دَخَلَ أَحَدُكُمُ الْمَسْجِدَ فَلْيَقُلِ: اللَّهُمَّ افْتَحْ لِي أَبْوَابَ رَحْمَتِكَ، وَإِذَا خَرَجَ فَلْيَقُلِ: اللَّهُمَّ إِنِّي أَسْأَلُكَ مِنْ فَضْلِكَ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 713]
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Von Abu Ḥumayd oder von Abu Usayd wird überliefert: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sagen: „O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit.“ Und wenn er hinausgeht, soll er sagen: „O Allah, ich bitte Dich um Deine Gunst.“‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 713]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wies seine Gemeinschaft an, beim Betreten der Moschee folgendes Bittgebet zu sprechen: „O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit“, indem man Allah darum bittet, ihm die Mittel zu Seiner Barmherzigkeit bereitzustellen. Und wenn man die Moschee verlassen möchte, soll man sagen: „O Allah, ich bitte Dich um Deine Gunst“, wobei man Allah um Seine Gunst und vermehrte Wohltaten in Form von erlaubtem Lebensunterhalt bittet.