عن عقبة بن عامر رضي الله عنه مرفوعاً: «إن أحَقَّ الشُّروط أن تُوفُوا به: ما استحللتم به الفروج».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von `Uqbah bin `Amir wird vom Propheten überliefert: "Die Vertragsbedingungen, die den größten Anspruch hat, dass ihr sie berücksichtigt, ist die, mit der ihr euch die Geschlechtsteile erlaubt habt!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert
Jeder der beiden Ehepartner hat bestimmte Ziele und Absichten, die er verfolgt, indem er in einen Ehevertrag einwilligt. Deswegen stellt er u. U. dem anderen gegenüber Bedingungen, an denen er festhält und vordert, dass sie umgesetzt werden. Diese Bedingungen bezeichnet man als "Bedingungen beim Eheschluss". Diese Bedingungen sind etwas zusätzliches über die "Bedingungen für den Eheschluss" - ohne die die Ehe nicht rechtskräftig wird - hinaus. Hier wird betont, dass man sie einhalten muss, da "Bedingungen beim Eheschluss" zu verletzen ein großes Vergehen ist und sie unbedingt eingehalten werden müssen, weil es einem über sie erlaubt wurde in den Genuss des geschlechtlichen Kontakts zu kommen.