عن عقبة بن عامر رضي الله عنه مرفوعاً: «إن أحَقَّ الشُّروط أن تُوفُوا به: ما استحللتم به الفروج».
[صحيح] - [متفق عليه]
المزيــد ...

Von `Uqbah bin `Amir wird vom Propheten überliefert: "Die Vertragsbedingungen, die den größten Anspruch hat, dass ihr sie berücksichtigt, ist die, mit der ihr euch die Geschlechtsteile erlaubt habt!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert

Erklärung

Jeder der beiden Ehepartner hat bestimmte Ziele und Absichten, die er verfolgt, indem er in einen Ehevertrag einwilligt. Deswegen stellt er u. U. dem anderen gegenüber Bedingungen, an denen er festhält und vordert, dass sie umgesetzt werden. Diese Bedingungen bezeichnet man als "Bedingungen beim Eheschluss". Diese Bedingungen sind etwas zusätzliches über die "Bedingungen für den Eheschluss" - ohne die die Ehe nicht rechtskräftig wird - hinaus. Hier wird betont, dass man sie einhalten muss, da "Bedingungen beim Eheschluss" zu verletzen ein großes Vergehen ist und sie unbedingt eingehalten werden müssen, weil es einem über sie erlaubt wurde in den Genuss des geschlechtlichen Kontakts zu kommen.

Übersetzung: Englisch Französisch Spanisch Türkisch Urdu Indonesisch Bosnisch Russisch Bengalisch Chinesisch Farsi Tagalog Indisch Vietnamesisch Singhalesisch Uigurisch Kurdisch Hausa Portugiesisch Malayalam Telugu Sawahili Tamil Birmesisch Thai Japanisch Pushto Assamesisch Albanisch السويدية الأمهرية الهولندية الغوجاراتية الدرية
Übersetzung anzeigen

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Man muss die Bedingungen einhalten, zu denen sich einer der beiden Ehepartner dem anderen gegenüber verpflichtet hat; wie z. B. von Seiten der Braut die Bedingung die Brautgabe (Mahr) zu erhöhen oder an einem bestimmten Ort zu wohnen, oder von Seiten des Breutigams die Bedingung, dass die Frau noch Jungfrau ist oder eine bestimmte Abstammung hat.
  2. Die in dieser Überlieferung allgemein formulierte Verpflichtung Vertragsbedingungen zu erfüllen wird eingeschränkt duirch andere Überlieferungen wie "es ist einer Frau nicht erlaubt zu verlangen ihre Schwester zu scheiden."
  3. An Bedingungen aus Eheverträgen muss man sich strenger halten als andere Bedingungen, da einem im Gegenzug der Geschlechtsverkehr erlaubt wird.
  4. Die Rechte, die jedem der beiden Ehepartner dem anderen gegenüber zustehen, wie z. B. die Rechte auf Unterhalt, sexuellen Kontakt und Unterkunft im Bezug auf die Ehefrau und das Recht auf sexuellen Kontakt im Bezuig auf den Ehemann, all diese Rechte sind in ihrem Umfang nicht festgelegt; vielmehr bezieht man sich dabei auf die üblichen Sitten und Gebräuche.
  5. Es gibt zwei Arten von Bedingungen beim Eheschluss: a) rechtskräftig: Bedingungen die dem Vertragszweck nicht widersprechen und derjenige der Ehepartner, der die Bedingung stellt, muss damit einen rechtlich anerkannten Zweck verfolgen. b) nicht rechtskräftig: Bedingungen, die dem Vertragszweck widersprechen. Der Maßstab bei diesen und ähnlichen Bedingungen ist die Aussage des Propheten: "Muslime sind an ihre Bedingungen gebunden, außer Bedingungen, die etwas erlaubtes verbieten oder etwas verbotenes erlauben!" Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Bedingungen vor oder mit dem Vertragsschluss vereinbart wurden.
Mehr