عن عبد الله بن مسعود رضي الله عنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول: "إن الرقى والتمائم والتِّوَلَة شرك".
[صحيح] - [رواه أبو داود وابن ماجه وأحمد]
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Von 'Abdullah bin Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: "Amulette, Talismane und Liebeszauber/Beschwörungen sind Schirk."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Ibn Majah - Überliefert von Abu Dawud - Überliefert von Ahmed]
Der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt, dass die Verwendung dieser Dinge, um damit, durch die Hilfe eines anderen als Allah Schlechtes abzuwenden ,oder Gutes herbeizuführen, eine Form des Schirk ist, denn niemand außer Allah - gepriesen ist Er - vermag Schlechtes abzuwenden und Gutes herbeizuführen. Diese Aussage ist als Untersagung für diese Handlung gemeint. Amulette (Ruqa) - die auch als 'Azaim bezeichnet werden, Talismane (Tamimah/ Tamaim) aus Steinchen oder dergleichen, wie man sie Kindern umhängt und Liebeszauber/Beschwörungen (Tiwalah), die gemacht werden, um den einen Ehepartner den anderen lieben zu lassen, all das sind Formen des Schirk/der Beigesellung neben Allah. Amulette (Ruqa) können allerdings erlaubt sein, soweit drei Voraussetzungen gegeben sind: Erstens: Dass man nicht glaubt, dass sie ohne Allah für sich selbst eine Wirkung haben. Glaubt man, dass sie ohne Allah für sich selbst etwas nützten, wäre es verboten. Vielmehr wäre es eine Form des Schirk - der Vielgötterei. Man glaubt eher, dass sie eine Ursache sind, die nur mit dem Willen Allahs nützen. Zweitens: Sie dürfen nicht den Geboten der islamischen Gesetzgebung - der Scharia - widersprechen, was der Fall wäre, wenn es z. B. darauf hinausläuft, jemand anderen als Allah damit anzurufen, oder Hilfe bei den Jinn zu suchen, oder dergleichen. Das ist verboten und vielmehr ist es Schirk. Drittens: Sie müssen verständlich und bekannt sein. Sollten sie jedoch Dinge sein wie Talismane und Hexerei, sind sie nicht erlaubt.