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عن ابن عمر رضي الله عنهما قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
«مَا زَالَ يُوصِينِي جِبْرِيلُ بِالْجَارِ، حَتَّى ظَنَنْتُ أَنَّهُ سَيُوَرِّثُهُ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 6014]
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Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 6014]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass Jibril ihn immer wieder daran erinnerte und ihm befahl, sich um den Nachbarn zu kümmern, sei es ein Nachbar im näheren Umfeld, [**vllt.: sich um den Nachbarn, der sich im näheren Umfeld befindet, zu kümmern,] ob Muslim oder Nicht-Muslim, nah oder fern. Dies umfasst, seine Rechte zu wahren, ihm keinen Schaden zuzufügen, ihm Gutes zu tun und geduldig mit seinen Unannehmlichkeiten umzugehen. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - dachte aufgrund der großen Bedeutung, die Jibril dem Nachbarn beimaß, und der wiederholten Mahnungen, dass die Offenbarung möglicherweise dazu führen würde, dass dem Nachbarn nach seinem Tod ein Erbe von dem Besitz des Verstorbenen zusteht.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die große Bedeutung des Rechts des Nachbarn und die Verpflichtung, dies zu beachten.
  2. Die Betonung des Rechts des Nachbarn durch die Mahnung erfordert, dass man ihm Ehre erweist, freundlich und gütig zu ihm ist, ihm keinen Schaden zufügt, ihn im Krankheitsfall besucht, ihm bei Freude gratuliert und ihm im Falle eines Unglücks Beileid ausspricht.
  3. Je näher die Tür des Nachbarn ist, desto dringlicher ist sein Recht.
  4. Die Vollkommenheit der Schariah liegt in dem, was sie anordnet, um das Wohl der Gemeinschaft zu fördern, wie etwa durch das Wohltätigsein [**Alternative: durch die Wohltätigkeit] gegenüber den Nachbarn und das Verhindern von Schaden für sie.
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