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عن عائشة رضي الله عنها ، وعبد الله بن عمر رضي الله عنهما قالا: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : «ما زال جبريل يوصيني بالجار، حتى ظننت أنه سيورِّثه».
[صحيح] - [متفق عليه من حديث ابن عمر -رضي الله عنهما-، ورواه مسلم من حديث عائشة -رضي الله عنها]
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Von 'Aischah und 'Abdullah ibn 'Umar - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagten: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]

Erklärung

„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich schon dachte, dass eine Offenbarung herabgesandt wird, die von Jibril übermittelt wird, in der der Nachbar als erbberechtigt erklärt wird.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das Recht des Nachbarn ist gewaltig und man ist verpflichtet es zu berücksichtigen.
  2. Aus der Betonung des Rechts des Nachbars auf Güte folgt die Pflicht, dass man ihn unbedingt ehrt und ihn freundlich und großzügig behandelt, den Schaden von ihm abwendet, ihn besucht, wenn er krank ist, ihm gratuliert, wenn ihm etwas erfreuliches widerfährt und dass man ihm sein Mitgefühl ausdrückt, wenn ihn ein Schicksalsschlag trifft.
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