عَنْ أَبِي بَرْزَةَ الأَسْلَمِيِّ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«لَا تَزُولُ قَدَمَا عَبْدٍ يَوْمَ القِيَامَةِ حَتَّى يُسْأَلَ عَنْ عُمُرِهِ فِيمَا أَفْنَاهُ، وَعَنْ عِلْمِهِ فِيمَ فَعَلَ، وَعَنْ مَالِهِ مِنْ أَيْنَ اكْتَسَبَهُ وَفِيمَ أَنْفَقَهُ، وَعَنْ جِسْمِهِ فِيمَ أَبْلَاهُ».
[صحيح] - [رواه الترمذي] - [سنن الترمذي: 2417]
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Von Abu Barzah Al-Aslami wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Die Füße eines Menschen werden sich am Tag der Auferstehung nicht von ihrem Platz bewegen, bis er gefragt wird über sein Leben, wie er es verbracht hat, über sein Wissen, was er damit getan hat, über sein Vermögen, woher er es erworben und wofür er es ausgegeben hat, und über seinen Körper, wofür er ihn genutzt hat.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Tirmithy] - [Sunan at-Tirmidhi - 2417]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass niemand am Tag der Auferstehung den Ort der Abrechnung überschreiten wird, weder in Richtung Paradies noch Hölle, bis er über folgende Dinge befragt wird:
Erstens: Sein Leben, wie er es verbracht und wofür er es aufgewendet hat.
Zweitens: Sein Wissen, ob er es für Allah erworben hat, ob er danach gehandelt hat und ob er es an diejenigen weitergegeben hat, denen es zusteht.
Drittens: Sein Vermögen, woher er es erworben hat, ob aus erlaubten oder verbotenen Quellen, und wofür er es ausgegeben hat, ob für Dinge, die Allah gefallen, oder für Dinge, die Ihn erzürnen.
Viertens: Seinen Körper, seine Kraft, seine Gesundheit und seine Jugend, wofür er sie eingesetzt und verwendet hat.