عن عمر بن الخطاب رضي الله عنه مرفوعاً: «إنما الأعمال بِالنيَّات، وإنما لكل امرئ ما نوى، فمن كانت هجرتُه إلى الله ورسوله فهجرتُه إلى الله ورسوله، ومن كانت هجرتُه لدنيا يصيبها أو امرأةٍ ينكِحها فهجرته إلى ما هاجر إليه».
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von 'Umar ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Gewiss, die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte. Wer also seine Auswanderung zu Allah und Seinem Gesandten vollzog, dessen Auwanderung ist zu Allah und Seinem Gesandten. Und wer seine Auswanderung für einen Teil des diesseitigen Lebens unternimmt oder für eine Frau, um sie zu heiraten, so ist seine Aussage zu dem, zu dem er ausgewandert ist."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]
Diese Überlieferung hat eine gewaltige Bedeutung. Einige Gelehrten sind sogar der Auffassung, dass sie ein Drittel des Islam ausmacht. Als Gläubiger wird man für seine Absicht belohnt und dafür, in wie weit sie als gut bewertet werden kann. Vollbringt man seine Taten aufrichtig, ausschließlich für Allah, werden sie angenommen, auch wenn sie nur gering sein mögen, soweit sie den als Sunnah bezeichneten Lehren des Propheten entsprechen. Vollbringt man seine Taten hingegen, um dabei gesehen zu werden und nicht aufrichtig für Allah, werden sie nicht angenommen werden, selbst wenn sie noch so gewaltig und noch so viel sein sollten. Jede Tat, bei der man nach etwas anderem als Allah verlangt - gleich ob es eine Frau, Vermögen, Karriere oder eine andere weltliche Angelegenheit ist - wird einem abgewiesen und von Allah nicht angenommen, da die beiden Voraussetzungen dafür, dass eine Tat angenommen wird folgende sind: die Tat muss aufrichtig für Allah allein sein und sie muss den Lehren des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - entsprechen.