عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«المُسْلِمُ مَنْ سَلِمَ المُسْلِمُونَ مِنْ لِسَانِهِ وَيَدِهِ، وَالمُهَاجِرُ مَنْ هَجَرَ مَا نَهَى اللَّهُ عَنْهُ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 10]
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Von 'Abdullah Ibn 'Amr - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Ein Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Muslime sicher sind. Und ein Auswanderer (Muhajir) ist derjenige, der das verlässt, was Allah verboten hat.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 10]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass ein Muslim, dessen Islam vollständig ist, derjenige ist, vor dessen Zunge die Muslime sicher sind. Er beschimpft sie nicht, verflucht sie nicht, verleumdet sie nicht und stiftet keinen Streit zwischen ihnen durch irgendeine Art von verbalem Schaden. Und sie sind auch vor seiner Hand sicher. Er greift sie nicht an und nimmt ihr Eigentum nicht unrechtmäßig an sich, und dergleichen. Und ein Auswanderer (Muhajir) ist derjenige, der das verlässt, was Allah - erhaben ist Er - verboten hat.