عَنِ الحُسَينِ بنِ عَلِيٍّ بنِ أَبِي طَالِبٍ رضي الله عنهما قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«الْبَخِيلُ مَنْ ذُكِرْتُ عِنْدَهُ فَلَمْ يُصَلِّ عَلَيَّ».
[صحيح] - [رواه الترمذي والنسائي في الكبرى وأحمد] - [السنن الكبرى للنسائي: 8046]
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Von Al-Husayn Ibn 'Ali Ibn Abi Talib - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
Der Geizige ist derjenige, bei dem ich erwähnt werde und der keine Segenswünsche auf mich spricht.
[Absolut verlässlich (Sahih)] - - [As-Sunan al-Kubra von an-Nasai - 8046]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte vor der Unterlassung des Sprechen der Segenswünsche auf ihm, wenn man seinen Namen, Beinamen oder seine Beschreibung hört. Er sagte: „Der vollkommen Geizige ist derjenige, bei dem ich erwähnt werde und der keine Segenswünsche auf mich spricht.“ Und dies aus unterschiedlichen Gründen:
Erstens: Es ist Geiz mit etwas, wodurch er weder wenig noch viel verliert, und wobei er kein Geld und keine Mühe aufbringen muss.
Zweitens: Er ist geizig mit sich selbst und hat sich den Lohn der Segenswünsche auf seinen Gesandten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verwehrt, denn indem er die Segenswünsche auf ihn unterlässt, ist er geizig gewesen und hat sich von der Erfüllung des Rechts enthalten, welches er erfüllen sollte, um dem Befehl zu folgen und den Lohn zu erlangen.
Drittens: Die Segenswünsche auf ihn erfüllen etwas vom Recht des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, da er uns gelehrt und geführt hat und uns zu Allah - segensreich und erhaben ist Er - gerufen hat. Er kam mit dieser Offenbarung und dieser Gesetzgebung zu uns, so ist er nach Allah - segensreich und erhaben ist Er - ein Grund für unsere Rechtleitung. Wer nicht die Segenswünsche auf ihn spricht, war geizig mit sich selbst und mit seinem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in Bezug auf ein Recht seiner geringsten Rechte.