عن عائشة رضي الله عنها قالت: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : "من أحدث في أمرنا هذا ما ليس منه فهو رد " وفي رواية " مَن عَمِلَ عملًا ليس عليه أمرُنا فهو رَدٌّ".
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird berichtet: "Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Wer in unsere Lehren etwas neues einführt, das nicht dazu gehört, von dem wird es abgewiesen!"" Und in einer anderen Version heißt es: "Wer eine Tat vollbringt, die nicht unseren Lehren entspricht, von dem wird sie abgewiesen!"
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert

Erklärung

Jede Tat oder Aussage, die unter keinem Gesichtspunkt mit irgendeinem Teil der Scharia, d. h. mit der islamischen Gesetzgebung, in Einklang zu bringen ist, indem kein einziger Beweis aus ihr und keine ihrer Regeln darauf hindeutet, wird von demjenigen, von dem sie ausgeht, abgelehnt und nicht angenommen.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Ein richterliches Urteil ändert nichts an der Sache selbst, da der Prophet sagt "die nicht unseren Lehren entspricht", womit die Religion gemeint ist.
  2. Die Religion beruht auf der Scharia - der islamischen Gesetzgebung.
  3. Alle Bida'/Erneuerungen, gleich ob es eine Glaubenvorstellung oder Handlung ist, ist etwas falsches, wie z. B. bestimmte Namen oder Eigenschaften Allahs außer Kraft zu setzten (Ta`til), die Vorstellung, dass einem schlechte Taten nicht schaden würden, solange man nur gläubig ist (Irja), die Vorherbestimmung des Schicksals abzustreiten, Leute für ihre Sünden zu Ungläubigen zu erklären und alle gottesdienstlichen Handlungen, die nachträglich neu in den Islam eingeführt wurden.
  4. Die Religion beruht nicht auf dem, was man persönlich meint oder für gut hält.
  5. Die Überliefrung beinhaltet den Hinweis darauf, dass der Islam in sich vollkommen ist.
  6. Alles, was neu in die Religion eingeführt wird und nicht mit der Scharia - d. h. der islamischen Gesetzgebung - übereinstimmt, wird zurückgewiesen. Die zweite Version der Überlieferung sagt ausdrücklich, dass alles, was neu eingeführt wird, abgelehnt wird, gleich ob man es selbst neu eingeführt hat oder nachahmt.
  7. Alle verbotenen Verträge sind nach dieser Überlieferung ungültig und und alle aus ihnen resultierenden Rechte rechtlich unbeachtlich.
  8. Ein Verbot führt immer automatisch zur Ungültigkeit, da alle verbotenen Dinge nicht zu den Lehren der Religion gehören und damit abgewiesen werden.