عن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
«إِذَا مَرِضَ الْعَبْدُ أَوْ سَافَرَ كُتِبَ لَهُ مِثْلُ مَا كَانَ يَعْمَلُ مُقِيمًا صَحِيحًا».
[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 2996]
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Von Abu Musa al-Asch`ary wird überliefert, dass er sagte: der Gesandte Allahs sagte:
"Erkrankt man oder begibt sich auf Reisen, erhält man denselben Lohn gutgeschrieben wie für das, was man zu tun pflegte während man gesund und sesshaft war."
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 2996]
Der Prophet berichtet über die Gunst und Barmherzigkeit Allahs und erklärt, dass ein Muslim, wenn er, solange er gesund und nicht verreist ist, pflegt eine bestimmte gute Tat zu vollbringen, dann jedoch entschuldigt ist, da er z. B. erkrankt und sie nicht mehr vollbringen kann, oder wegen einer Reise zu beschäftigt ist, erhält er dennoch den kompletten Lohn gutgeschrieben, als ob er er sie vollbringen würde, wenn er gesund und nicht auf Reisen ist.