عن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : «إذا مَرِض العَبد أو سافر كُتِب له مثلُ ما كان يعمل مقيمًا صحيحًا».
[صحيح] - [رواه البخاري]
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Von Abu Musa al-Asch`ary wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs sagte:"Erkrankt man oder ist auf Reisen, wird einem dasselbe gut geschrieben, was man an guten Taten zu verrichten pflegte als man zu Hause und gesund war."
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Buchary
Hatte ein Mensch, als er gesund war und Zeit hatte, die Gewohnheit eine bestimmte gute Tat zu verrichten und erkrankt dann, sodass er nicht mehr dazu im Stande ist sie zu vollbringen, wird ihm sein vollständiger Lohn gutgeschrieben, als ob er sie in gesundem Zustand vollbracht hätte. Dasselbe gilt, wenn er durch eine Reise daran gehindert wird oder irgendeinen anderen Entschuldigungsgrund hat, wie z. B. die Monatsblutung.