عن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
«إِذَا مَرِضَ الْعَبْدُ أَوْ سَافَرَ كُتِبَ لَهُ مِثْلُ مَا كَانَ يَعْمَلُ مُقِيمًا صَحِيحًا».
[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 2996]
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Von Abu Musa Al-Asch’ari – möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Erkrankt der Diener oder verreist, erhält er denselben Lohn gutgeschrieben wie für das, was er zu tun pflegte, als er gesund und sesshaft war.‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 2996]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet von Allahs Gunst und Barmherzigkeit und erklärt, dass ein Muslim, der es sich zur Gewohnheit gemacht hat, in Zeiten von Gesundheit und Ansässigkeit eine bestimmte gute Tat zu verrichten, dann jedoch durch einen Entschuldigungsgrund verhindert ist - , da er z. B. erkrankt und sie nicht mehr vollbringen kann, oder wegen einer Reise zu beschäftigt ist, oder wegen eines anderen Grunds - er dennoch den kompletten Lohn gutgeschrieben bekommt; so, als hätte er diese Tat verrichtet, während er gesund und sesshaft ist.