عن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : «إذا مَرِض العَبد أو سافر كُتِب له مثلُ ما كان يعمل مقيمًا صحيحًا».
[صحيح] - [رواه البخاري]
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Von Abu Musa al-Asch`ary wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs sagte:"Erkrankt man oder ist auf Reisen, wird einem dasselbe gut geschrieben, was man an guten Taten zu verrichten pflegte als man zu Hause und gesund war."
Absolut verlässlich (Sahih) - Überliefert von al-Buchary

Erklärung

Hatte ein Mensch, als er gesund war und Zeit hatte, die Gewohnheit eine bestimmte gute Tat zu verrichten und erkrankt dann, sodass er nicht mehr dazu im Stande ist sie zu vollbringen, wird ihm sein vollständiger Lohn gutgeschrieben, als ob er sie in gesundem Zustand vollbracht hätte. Dasselbe gilt, wenn er durch eine Reise daran gehindert wird oder irgendeinen anderen Entschuldigungsgrund hat, wie z. B. die Monatsblutung.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Diese Überlieferung zeigt uns wie barmherzig und fürsorglich Allah Seinen Knechten gegenüber ist.
  2. Wer nicht dazu im Stande ist bestimmte gute Taten zu vollbringen, die er gewohnheitsmäßig zu vollbringen pflegte, da er einen von der Scharia anerkannten Entschuldigungsgrund hat, wie z. B. eine Reise oder Krankheit, gleichzeitig aber die feste Absicht hegt diese Tat zu vollbringen, sobald er wieder dazu im Stande ist, bekommt den Lohn dafür gutgeschrieben, genau wie zu der Zeit als er zu Hause und gesund war.
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