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عَنْ حَكِيمِ بْنِ حِزَامٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، قَالَ:
قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَرَأَيْتَ أَشْيَاءَ كُنْتُ أَتَحَنَّثُ بِهَا فِي الجَاهِلِيَّةِ مِنْ صَدَقَةٍ أَوْ عَتَاقَةٍ، وَصِلَةِ رَحِمٍ، فَهَلْ فِيهَا مِنْ أَجْرٍ؟ فَقَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «أَسْلَمْتَ عَلَى مَا سَلَفَ مِنْ خَيْرٍ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 1436]
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Von Hakim Ibn Hizam - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
„Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs, was meinst du zu den guten Taten, die ich in der Jahiliyyah (vorislamischen Zeit) verrichtet habe, seien es Almosen, die Befreiung von Sklaven und die Pflege der verwandtschaftlichen Beziehungen; werde ich dafür belohnt?‘ Das sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Du hast den Islam angenommen mit dem Guten, was vorausgegangen ist!‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 1436]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass der Ungläubige, wenn er den Islam annimmt, für die guten Taten belohnt wird, die er in seiner Zeit vor dem Islam vollbracht hat, wie z.B. das Geben von Almosen, die Befreiung von Sklaven und das Pflegen der Verwandtschaftsbande.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die guten Taten des Ungläubigen, die im Diesseits getätigt wurden, werden im Jenseits nicht belohnt, wenn er im Zustand seines Unglauben stirbt.