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عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ أَنْ تُؤْتَى رُخَصُهُ، كَمَا يُحِبُّ أَنْ تُؤْتَى عَزَائِمُهُ».

[صحيح] - [رواه ابن حبان] - [صحيح ابن حبان: 354]
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Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wahrlich, Allah liebt es, dass man Seinen Erleichterungen nachkommt, so wie Er es liebt, dass man den Dingen nachkommt, in denen einem keine Erleichterung zugestanden wurde!‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Ibn Hibban] - [Sahih ibn Hibban - 354]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilt mit, dass Allah es liebt, wenn man eine Erleichterung annimmt, die Er bestimmt hat, wenn z. B. bei Rechtsvorschriften und gottesdienstlichen Handlungen etwas leichter gemacht und für rechtsfähige Personen vereinfacht wird, da es einen Grund, der das rechtfertigt, wie z. B. das Kürzen und Zusammenlegen des Gebets auf der Reise. Genauso liebt Er es, dass man sich an die Dinge hält, in denen es keine Erleichterungen gibt und zu denen man verpflichtet ist, denn sowohl bei der Erleichterung, als auch beim Normalfall handelt es sich um ein Gebot von Allah.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Barmherzigkeit Allahs - erhaben ist Er - mit Seinen Dienern und dass Er - gepriesen ist Er - es liebt, wenn man die Erleichterungen, die Er zugelassen hat, wahrnimmt.
  2. Die Vollkommenheit der islamischen Gesetzgebung und die Aufhebung der Erschwernis für den Muslim.