عَنْ عَمْرِو بْنُ سُلَيْمٍ الأَنْصَارِيُّ قَالَ: أَشْهَدُ عَلَى أَبِي سَعِيدٍ قَالَ: أَشْهَدُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«الغُسْلُ يَوْمَ الجُمُعَةِ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُحْتَلِمٍ، وَأَنْ يَسْتَنَّ، وَأَنْ يَمَسَّ طِيبًا إِنْ وَجَدَ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 880]
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Von 'Amr Ibn Sulaym Al-Ansari wird überliefert, dass er sagte: Ich bezeuge, dass Abu Sa'id sagte: Ich bezeuge, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) am Freitag ist für jeden Erwachsenen, der die Pubertät erreicht hat, verpflichtend, und dass er sich die Zähne putzen und Parfüm auftragen soll, wenn er etwas (dafür) vorfindet.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 880]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat klargestellt, dass die Ganzkörperwaschung am Freitag für jeden erwachsenen männlichen Muslim, für den das Freitagsgebet verpflichtend ist, eine bestätigte Sunnah ist, die fast schon einer Pflicht gleichkommt. Er sollte seine Zähne mit einem Siwak oder etwas Ähnlichem reinigen. Und er sollte sich mit einem angenehmen Duft parfümieren.