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عَنْ عَمْرِو بْنُ سُلَيْمٍ الأَنْصَارِيُّ قَالَ: أَشْهَدُ عَلَى أَبِي سَعِيدٍ قَالَ: أَشْهَدُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«الغُسْلُ يَوْمَ الجُمُعَةِ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُحْتَلِمٍ، وَأَنْ يَسْتَنَّ، وَأَنْ يَمَسَّ طِيبًا إِنْ وَجَدَ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 880]
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Von 'Amr Ibn Sulaym Al-Ansari wird überliefert, dass er sagte: Ich bezeuge, dass Abu Sa'id sagte: Ich bezeuge, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) am Freitag ist für jeden Erwachsenen, der die Pubertät erreicht hat, verpflichtend, und dass er sich die Zähne putzen und Parfüm auftragen soll, wenn er etwas (dafür) vorfindet.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 880]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat klargestellt, dass die Ganzkörperwaschung am Freitag für jeden erwachsenen männlichen Muslim, für den das Freitagsgebet verpflichtend ist, eine bestätigte Sunnah ist, die fast schon einer Pflicht gleichkommt. Er sollte seine Zähne mit einem Siwak oder etwas Ähnlichem reinigen. Und er sollte sich mit einem angenehmen Duft parfümieren.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Bestätigung der Empfehlung, am Freitag Ghusl zu vollziehen, gilt für jeden erwachsenen Muslim.
  2. Sauberkeit und die Beseitigung unangenehmer Gerüche sind dem Muslim vorgeschrieben.
  3. Hierin ist ein Beweis dafür, den Freitag zu ehren und sich darauf vorzubereiten.
  4. Die Bestätigung der Empfehlung, die Zähne für das Freitagsgebet (mit einem Siwak) zu reinigen.
  5. Die Empfehlung, sich mit einem angenehmen Duft zu parfümieren, bevor man zum Freitagsgebet geht.
  6. Wenn eine Frau ihr Haus für das Gebet oder andere Zwecke verlässt, ist es ihr nicht erlaubt, sich zu parfümieren, da die Sunnah beweist, dass dies verboten ist.
  7. Ein „Muhtalim“ (Erwachsener) ist jemand, der die Pubertät erreicht hat. Die Pubertät wird durch verschiedene Anzeichen angezeigt, von denen drei sowohl für Männer als auch für Frauen gelten: Erstens: das Erreichen des 15. Lebensjahres, zweitens: das Wachsen von Schamhaaren um die Genitalien und drittens: die Ejakulation von Samen, entweder durch einen feuchten Traum oder durch sexuelle Erregung, auch ohne einen feuchten Traum. Das vierte Anzeichen betrifft nur Frauen: die Menstruation. Wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt, gilt sie als erwachsen.
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