عن أبي هريرة رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم : "لاَ يَقْبَل الله صلاَة أَحَدِكُم إِذا أَحْدَث حَتَّى يَتوضَّأ".
[صحيح] - [متفق عليه]
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Von Abu Hurairah wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs sagte: "Allah nimmt von keinem von euch das Gebet an, wenn er den Zustand der rituellen Reinheit verloren hat, bevor er sich zum Gebet wäscht."
Absolut verlässlich (Sahih) - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert

Erklärung

Allah lehrt denjenigen, der beten will, dass er nur in gutem Zustand und mit schönem Anblick ins Gebet eintreten soll, da es das feste Bindeglied zwischen dem Herrn und Seinem Knecht ist und der Weg Ihn anzurufen. Aus diesem Grund hat Er geboten sich für das Gebet zu waschen und zu reinigen und erkärt, dass das Gebet abgewiesen und nicht angenommen ist, wenn man nicht im Zustand ritueller Reinheit ist.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das Gebet ist eine extrem wichtige Angelegenheit, da Allah es nicht annimt, ohne dass man im Zustand der rituellen Reinheit ist.
  2. Das Gebet einer Person, die nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, wird nicht angenommen, bis sie sich vom Zustand der großen und kleinen Unreinheit reinigt.
  3. Der sogenannte "Hadath" sind Dinge, die das "Wudu" (d. h. die Gebetswaschung) aufheben und das Gebet ungültig machen, wenn sie in ihm auftreten.
  4. "Nicht angenommen" bedeutet hier, dass das Gebet nicht gültig ist und es nicht ausreicht es so zu beten.
  5. Aus der Überlieferung ergibt sich, dass ein Gebet angenommen oder abgelehnt sein kann. Was den Vorschriften der Scharia entspricht, ist angenommen, was ihnen nicht entspricht, ist abgelehnt. Dasselbe gilt auch für alle anderen gottesdienstlichen Handlungen.
  6. Es ist verboten zu beten, wenn man nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, da Allah solch ein Gebet nicht annimmt. Und Allah mit etwas anzubeten, das Er nicht annimmt, bedeutet Ihn herauszufordern und ist eine Art der Verspottung.
  7. Hat man sich zum Gebet gewaschen und kommt dann die Zeit für ein weiteres Gebet und man ist immer noch im Zustand der rituellen Reinheit, muss man sich nicht erneut waschen.
  8. Sämtliche Gebete - Pflichtgebete, freiwillige Gebete und sogar das Totengebet werden nicht angenommen, wenn man sie betet und nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, selbst wenn man es vergessen haben sollte. Das gilt solange, bis man sich zum Gebet wäscht. Ebenso verhält es sich, wenn man durch Geschlechtsverkehr, Samenerguss oder Monatsblutung und Wochenfluss im Zustand der großen Unreinheit ist. Das Gebet wird nicht angenommen, bis man den Ghusl (d. h. eine Ganzkörperwaschung) vollzogen hat. Hat man es vergessen, muss man das Gebet wiederholen.
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