عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ:
«لَا يَقْبَلُ اللهُ صَلَاةَ أَحَدِكُمْ إِذَا أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 6954]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wenn er den Zustand der (rituellen) Reinheit verlor, bis er die rituelle Gebetswaschung vollzogen hat.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 6954]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets die rituelle Reinheit ist. Wer also beten möchte, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen, wenn vorher eine Handlung von ihm ausgegangen ist, die die rituelle Gebetswaschung ungültig macht, wie z.B. Stuhlgang, Urinieren, Schlafen oder Ähnliches.