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عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ:
«لَا يَقْبَلُ اللهُ صَلَاةَ أَحَدِكُمْ إِذَا أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 6954]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wenn er den Zustand der (rituellen) Reinheit verlor, bis er die rituelle Gebetswaschung vollzogen hat.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 6954]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets die rituelle Reinheit ist. Wer also beten möchte, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen, wenn vorher eine Handlung von ihm ausgegangen ist, die die rituelle Gebetswaschung ungültig macht, wie z.B. Stuhlgang, Urinieren, Schlafen oder Ähnliches.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Das Gebet einer Person im Zustand ritueller Unreinheit wird nicht angenommen, bis sie sich durch die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) von der größeren Unreinheit und durch die rituelle Gebetswaschung (Wudu) von der kleineren Unreinheit reinigt.
  2. Die rituelle Gebetswaschung ist die Aufnahme von Wasser und dessen Bewegung im Mund und Ausspucken, dann das Hochziehen des Wassers in die Nase und dieses Ausführen und -atmen, dann das dreimalige Waschen des Gesichts, dann das dreimalige Waschen der Hände bis zu den Ellenbogen, dann das einmalige Streichen über den gesamten Kopf, dann das dreimalige Waschen der Füße inklusive der Knöchel.