عَن زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«مَنْ جَهَّزَ غَازِيًا فِي سَبِيلِ اللَّهِ فَقَدْ غَزَا، وَمَنْ خَلَفَ غَازِيًا فِي سَبِيلِ اللَّهِ بِخَيْرٍ فَقَدْ غَزَا».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 2843]
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Von Zayd Ibn Khalid - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer einen Kämpfer auf dem Weg Allahs ausrüstet, der hat selbst gekämpft, und wer einen Kämpfer auf dem Weg Allahs in guter Weise ablöst / ersetzt, der hat selbst gekämpft.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 2843]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilte mit, dass derjenige, der einen Kämpfer auf dem Weg Allahs mit den notwendigen Reisevorbereitungen und dem Nötigsten an Waffen, Reittier, Nahrung, Geld und dergleichen ausstattet, selbst wie ein Kämpfer ist und den Lohn der Kämpfer erhält.
Und wer sich in guter Weise um die Angelegenheiten des Kämpfers kümmert und ihn während seiner Abwesenheit bei seiner Familie vertritt, ist selbst wie ein Kämpfer.